Cousin und Cousine streiten sich vor Gericht wegen Schremmarbeiten

Cousin klagt in anhängigem Zivilprozess auf Unterlassung und fordert Haftung für allfällige künftige Schäden.
Die Miteigentümer im gemeinsam bewohnten Haus im Unterland sind miteinander verwandt, kommen aber offenbar nicht miteinander aus. Der Cousin aus dem Erdgeschoss und die Cousine aus dem ersten Stock führen derzeit gegeneinander vier Zivilprozesse, drei am Bezirksgericht Bregenz und einen am Landesgericht Feldkirch.
Mit seiner Unterlassungsklage am Landesgericht fordert der Cousin, dass seine Cousine keine Schremmarbeiten mehr an den Außenmauern des Hauses durchführt. Weil durch das Schremmen die Durchfeuchtung am Gebäude beschleunigt und dessen Standfestigkeit gefährdet werde, so die Klage. Dadurch würden Mehrkosten für die notwendigen Sanierungsarbeiten am Durchfeuchtungsschutz anfallen. Zudem wird die Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden durchs Schremmen beantragt. „Schluss mit der Martermauer!“, sagte Klagsvertreter Klaus Pichler.
Gutachten wird eingeholt
Zivilrichterin Marlene Ender vertagte die Verhandlung zur Einholung eines bautechnischen Gutachtens. Sie regte eine Mediation zwischen den miteinander verwandten Streitparteien an. Dafür sei es schon zu spät, meinten die Betroffenen und verwiesen dazu auf die vier anhängigen Zivilprozesse.
Sie habe mit Meißel, Vorhammer und Bohrhammer geschremmt, weil Wasser im Untergeschoss ins Haus eingedrungen sei, sagte die anwaltlich von Sebastian Smodics vertretene Beklagte. Am Bezirksgericht wird auch darum gestritten, welche nach 30 Jahren notwendigen Sanierungsmaßnahmen die zweckmäßigsten für das gemeinsam bewohnte Haus sind und wer in welchem Umfang für welche Sanierungskosten aufzukommen hat.
Dass der Cousin Platten im Garten verlegt hat, hat ein anderes Zivilverfahren am Bezirksgericht ausgelöst. Seine Cousine wolle das Haus für sich allein haben, vermutet der Cousin. Er sei erst vor vier Jahren in das gemeinsam geerbte Wohnhaus eingezogen.