Kranker Gewalttäter bleibt in Psychiatrie

Vorbestrafter 30-Jähriger war wegen Psychose bei verschiedenen Gewalttaten, unter anderem am Bahnhof Bregenz, nicht zurechnungsfähig.
Der Betroffene wurde am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger, mit dem der von Martin Reichegger verteidigte Betroffene und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Damit bleibt der 30-Jährige in der geschlossenen Psychiatrie, wo er die Untersuchungshaft verbracht hat. Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, die stationäre Therapie müsse noch weitere sechs bis acht Monate andauern.
Der vorbestrafte Afghane war nach den gerichtlichen Feststellungen wegen seiner durch übermäßigen Cannabiskonsum ausgelösten Schizophrenie bei mehreren Gewalttaten nicht zurechnungsfähig.
Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wäre der Asylant wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden, wohl zu einer Haftstrafe.
Vorfall am Bahnhof Bregenz
Demnach versuchte der unter Verfolgungswahn leidende psychisch Kranke einen Mann absichtlich schwer zu verletzen. Bei einem anderen Vorfall verletzte er beim Bregenzer Bahnhof einen Nothelfer mit zwei Faustschlägen ins Gesicht leicht. Bei einem anderen Vorfall versuchte er sich auch mit einem Tritt seiner Festnahme durch Polizisten zu widersetzen.
Beim Vorfall beim Bregenzer Bahnhof ging der Schöffensenat als Anlasstat nicht vom angeklagten räuberischen Diebstahls aus. Weil der Betroffene das dem Gewaltopfer weggenommene Handy danach bei der Polizei abgab. Der schizophrene Mann wollte damit beweisen, dass er von iranischen Agenten verfolgt wird.
Drohungen wertete das Gericht nicht als Todesdrohungen und deshalb nicht als Anlasstaten für die Unterbringung. So hatte der Betroffene einem Lokführer damit gedroht, dessen Familie abzuschlachten.