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Kein Kokain verkauft: Offenbar zu Unrecht in U-Haft

05.06.2025 • 12:46 Uhr
Kein Kokain verkauft: Offenbar zu Unrecht in U-Haft
Blick in die Justizanstalt Feldkirch. paulitsch

Strafrichter ging davon aus, dass Angeklagter doch kein Kokain verkauft hat, sondern nur Marihuana.

Vom 12. März bis zum heutigen Donnerstag befand sich der 28-Jährige in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft, wohl wegen des Verdachts, dass er auch Kokain verkauft hat.

Vom Vorwurf, er habe einem 34-Jährigen 40,6 Gramm Kokain verkauft, wurde der Angeklagte aber am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Denn der 34-jährige Unterländer gab als Zeuge vor Gericht an, er habe vom Angeklagten doch kein Kokain bezogen, sondern nur Marihuana, aber deutlich weniger als von ihm vor der Polizei angegeben. In Panik habe er als vorläufig Festgenommener vor der Polizei die belastenden falschen Angaben gemacht. Das Kokain habe er einem im Vorjahr verstorbenen Dealer abgekauft. Nun wird der arbeitslose 34-Jährige von der Staatsanwaltschaft wohl wegen Verleumdung angeklagt werden.

Bedingte Haft

Der 28-jährige Cannabiskonsument wurde nur für den Verkauf von 1590 Gramm Marihuana statt der angeklagten Menge von 2060 Gramm schuldig gesprochen. Wegen Suchtgifthandels wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Unterländer zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Seine Bruttoeinnahmen von 15.900 Euro aus den Verkäufen von Marihuana hat er der Republik Österreich zu bezahlen.


Rechtskräftig

Das Urteil von Richter Martin Mitteregger, mit dem der von Martin Trefalt verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.Gleich nach der Gerichtsverhandlung wurde der 28-Jährige aus der Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen. Die Haftzeit seit März wird auf die Geldstrafe angerechnet, die sich dadurch mehr als halbiert.