Berufung: Zwei Liebesbetrüger fassen nun höherer Strafen aus

Shutterstock
Vorarlbergerin verliebte sich in einen der Angeklagten und überwies 12.000 Euro. Zwei Nigerianer wegen schweren Betrugs auch zu bedingten Haftstrafen verurteilt.
Love Scam nennt sich die Masche von Betrügern, die über soziale Medien Liebe vorgaukeln und Frauen betrügen. Eine Frau aus dem Bezirk Bregenz fiel auf einen Liebesbetrüger herein. Die Vorarlbergerin überwies dem in Italien lebenden Nigerianer und seinem ebenfalls in Italien wohnhaften nigerianischen Komplizen nach den gerichtlichen Feststellungen 12.000 Euro.
Das erstintanzliche Urteil
Wegen schweren Betrugs wurden die beiden unbescholtenen Angeklagten in ihrer Abwesenheit in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch jeweils zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Die anderen 720 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil wurde bekämpft. Die Angeklagten meldeten volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft Feldkirch Strafberufung.
Strafen von Oberlandesgericht angehoben
In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde nun der Schuldspruch bestätigt. Zudem wurden die Strafen angehoben. In zweiter Instanz wurde über die Angeklagten jeweils eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt.
Der Erstangeklagte bat dem Urteil zufolge die 53-jährige Vorarlbergerin darum, für ihn ein Paket entgegenzunehmen. Der sich als vermögender Mann ausgebende 37-Jährige täuschte demnach vor, in dem Paket befänden sich 1,2 Millionen Dollar, eine Goldschmuckschatulle und elektronische Geräte.
50.000 Dollar versprochen
Der Frau wurde nach eigenen Angaben versprochen, sie könne 50.000 Dollar behalten, wenn sie das Paket entgegennehme. Sie wurde dann zu Überweisungen von 3500 Euro auf das italienische Bankkonto des Erstangeklagten und von 8500 Euro auf das italienische Konto des 32-jährigen Zweitangeklagten verleitet. Ihr wurde vorgegaukelt, damit würden Zollgebühren, Verwaltungskosten und Provisionen bezahlt werden. Das angebliche Paket kam nie bei der Vorarlbergerin an.
Höhere Strafen gefordert
Weil es immer mehr Betrugsfälle dieser Art gebe, müssten die Strafen angehoben werden, sagte der Feldkircher Erstrichter. 300 Tagessätze seien zur allgemeinen Abschreckung nicht mehr ausreichend. Das Oberlandesgericht meint, mit Geldstrafen sei inzwischen nicht mehr das Auslangen zu finden und fügte der Geldstrafe eine bedingte Haftstrafe hinzu.