Anklage: Nachbarin fälschte Testament

Zudem soll Bankomatkarte der Verstorbenen veruntreut worden sein. Die Strafsache wurde heute am Landesgericht Feldkirch verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft der Angeklagten versuchten schweren Betrug sowie Veruntreuung vor. Demnach soll die unbescholtene 40-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch zu ihren Gunsten das Testament und die Generalvollmacht einer später dann gestorbenen Wohnungsnachbarin gefälscht haben. Damit soll die Frühpensionistin versucht haben, die Alleinerbin ihrer Nachbarin zu werden. Des Weiteren wird der Angeklagten vorgeworfen, mit der unberechtigt verwendeten Bankomatkarte ihrer verstorbenen Nachbarin 10.800 Euro veruntreut zu haben.
Vertagt
Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richterin Sabrina Tagwercher vertagte die Verhandlung zur Befragung von zwei Entlastungszeuginnen. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen bis zu drei Jahre Gefängnis betragen.

Die Angeklagte sagte, sie sei nicht schuldig. Sie habe ihre betagte Nachbarin mit Freundschaftsdiensten betreut. So habe sie für sie Einkäufe getätigt, sie bei Arztbesuchen begleitet und im Krankenhaus besucht. Vor ihrem Tod habe ihre Nachbarin zu ihr gesagt, sie solle sie beerben, sagte die Angeklagte vor Gericht. Ihr Sohn, zu dem sie keinen Kontakt habe, solle nichts erben. Deshalb habe sie mit einer Vorlage aus dem Internet selbst ein Testament für ihre Nachbarin geschrieben, gab die Angeklagte zu Protokoll. Dabei sei sie als Alleinerbin eingesetzt und der Sohn enterbt worden.
Nicht mehr unterschrieben
Das Testament habe ihre Nachbarin im Pflegeheim allerdings wegen ihres schlechten Zustands nicht mehr unterschreiben können. Sie habe das Testament im Pflegeheim abgegeben. Im August 2024 sei ihre Nachbarin gestorben. Mit der Bankomatkarte ihrer Nachbarin habe sie teilweise schon vor deren Tod Behebungen und Zahlungen vorgenommen, so die Angeklagte. Denn ihre Nachbarin habe ja zu ihr gesagt, dass sie alles bekommen werde.