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Nach VfGH-Entscheidung: Weitere Betriebsflächen kommen aus Grünzone

25.11.2025 • 18:40 Uhr
Nach VfGH-Entscheidung: Weitere Betriebsflächen kommen aus Grünzone
Blick aus der Luft auf das Areal des Blum-Werks und die angrenzende Gemeinde Gaißau.VOGIS

Nach Ludesch und Nüziders werden nun auch in den Gemeinden Götzis und Gaißau Flächenwidmungen angepasst. Bestehende Betriebsareale, darunter das Werk 6 von Blum, müssen nach höchstgerichtlicher Entscheidung aus Landesgrünzone entnommen werden.


Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom September 2022 wirkt weiter in die Raumplanung Vorarlbergs hinein. Der VfGH hatte die Sonderwidmung eines Betriebsareals in Ludesch als gesetzwidrig aufgehoben, weil dort trotz Lage in der Landesgrünzone durch eine Sonderwidmung gebaut worden war. Sondergebiete dieser Art seien in einer Grünzone nicht zulässig, hielten die Richter fest. Damit wurde klargestellt, dass bestehende Betriebsflächen, die formal noch zur Grünzone gehören, rechtlich saniert werden müssen. Bereits im Oktober hatte die Landesregierung erste Konsequenzen gezogen und in Ludesch, Nüziders und Bludesch mehrere Grundstücke aus der Grünzone herausgenommen und als Baufläche Betriebsgebiet neu gewidmet. Betroffen waren unter anderem 5,6 Hektar im Bereich des Dosenherstellers Ball und Flächen des Transportunternehmens Vögel

Begutachtungsverfahren

Nun liegen weitere Änderungen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auf: Flächen in Götzis und Gaißau müssen aus der Landesgrünzone herausgenommen werden. Die Begutachtungsfrist läuft bis 29. November.
Auf den betroffenen Flächen in Götzis betreibt die Firma Beiser seit Ende der 1960er-Jahre einen Galvanikbetrieb. Das Areal ist teils bebaut, teils versiegelt und umfasst rund einen halben Hektar. Die Betriebsflächen sollen künftig als Baufläche Betriebsgebiet Kategorie II geführt werden, südlich angrenzende Flächen als Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I.
Die sachverständigen Stellungnahmen bestätigen die Notwendigkeit der Änderung. Die naturschutzfachliche Einschätzung hält fest: „Durch die Herausnahme (…) wird am Plan nachvollzogen, was in der Natur schon Realität ist.“ Da es sich um bereits versiegelte oder bebaute Flächen handelt, seien „keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten“. Auch aus Sicht der Landwirtschaft wird auf die Bodenversiegelung hingewiesen, allerdings wird die Umwidmung „zur Kenntnis genommen“, da die Flächen „seit längerer Zeit nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden“.

„Keine Auswirkungen“

Auch die Gemeinde Gaißau hat eine Herausnahme aus der Landesgrünzone angeregt. Betroffen sind Teilflächen mehrerer Grundstücke, die derzeit als Freifläche Sondergebiet Betriebserweiterung bzw. Betriebsparkplatz gewidmet sind. Die Flächen umfassen 2,05 Hektar, dabei handelt es sich um das das Werk 6 des Beschlagherstellers Blum. Die Flächen werden seit Jahren betrieblich genutzt. Die Gemeinde plant eine Umwidmung in Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I. Zusätzlich sollen ein Abschnitt der Landesstraße L19 und ein schmaler Grünstreifen aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden, um eine „zweckmäßigere Abgrenzung“ zu erreichen. Die naturschutzfachlichen Stellungnahmen sehen auch hier keine erheblichen Umweltauswirkungen, betonen aber, dass die Böden vor ihrer Nutzung eine „sehr gute Ertragsfähigkeit“ aufwiesen. Eine Kompensation wird jedoch nicht gefordert, da die Flächen bereits versiegelt sind