Nach Ludesch und Nüziders werden nun auch in den Gemeinden Götzis und Gaißau Flächenwidmungen angepasst. Bestehende Betriebsareale, darunter das Werk 6 von Blum, müssen nach höchstgerichtlicher Entscheidung aus Landesgrünzone entnommen werden.
Hermann Bickel (86) muss sein Maisäß in den Urzustand zurückversetzen. Das Urteil birgt Diskussionsstoff, wie sein Rechtsanwalt Bernd Widerin der NEUE bestätigt.
Der gebürtige Dornbirner Raumplanungsexperte Arthur Kanonier (59) von der TU Wien im NEUE-Interview über aktuelle Diskussionen rund um Baurecht, illegale Bauten im Ried oder den Talschaften und die Diskrepanz zwischen Naturschutz und Bodenverbrauch.