Kürzere Fristen, mehr Verantwortung: Was die Raumplanungs-Novelle ändern würde

Die Reform soll entlasten. Doch bei Fristen, Widmungen und Verfahren würde sich mehr verschieben als Bürokratie.
Das Land Vorarlberg will das Raumplanungsgesetz grundlegend umbauen. Kern der geplanten Novelle ist eine deutliche Verschiebung der Zuständigkeiten vom Land zu den Gemeinden. Verfahren sollen einfacher und schneller werden, zahlreiche Genehmigungen entfallen. Herzstück der Reform ist die Abschaffung des Verordnungscharakters der Räumlichen Entwicklungspläne. Künftig sollen diese nur noch als strategische Entwicklungskonzepte dienen. Der Gesetzesentwurf soll über den Sommer ausgearbeitet, im Herbst in Begutachtung geschickt und noch heuer beschlossen werden.

Landeshauptmann Markus Wallner ordnete die Novelle in die Entbürokratisierungsoffensive der Landesregierung ein. Ziel sei es, die Regelungsdichte zu reduzieren und dort Bürokratie abzubauen, wo das Land selbst zuständig sei. „Zu viele Regeln machen das Leben kompliziert. Wir wollen das Gesetz schlanker und effizienter gestalten. Weniger Vorschriften, weniger aufsichtsbehördliche Genehmigungen durch das Land, mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden“, sagte Wallner.
Nach den Worten des Landeshauptmanns werde damit das Verhältnis zwischen Land und Gemeinden in der Raumplanung neu geordnet. Während das Land sich stärker auf überörtliche Aufgaben konzentrieren solle, sollen die Gemeinden bei der örtlichen Raumplanung mehr Verantwortung übernehmen. Unterstützung durch die Fachabteilungen des Landes bleibe erhalten, aufsichtsbehördliche Genehmigungen würden jedoch deutlich reduziert.
Die wichtigsten änderungen
- Mehr Eigenverantwortung für Gemeinden
- Räumliche Entwicklungspläne werden zu Entwicklungskonzepten
- Weniger Genehmigungen durch das Land
- Auflagefrist sinkt von vier auf drei Wochen
- Genehmigungsfiktion nach sechs Monaten
- Elektronischer Flächenwidmungsplan
- Verfahrenslotse für komplexe Projekte
Räumliche Entwicklungspläne werden flexibler
Den größten Eingriff sieht die Landesregierung bei den Räumlichen Entwicklungsplänen. Sie verlieren ihren Verordnungscharakter und werden zu strategischen Entwicklungskonzepten mit mehr Spielraum für spätere Anpassungen. Bereits bestehende Räumliche Entwicklungspläne gelten automatisch weiter. Nach Angaben des Landes entfallen damit umfangreiche Genehmigungs und Prüfverfahren, ohne dass die langfristige Entwicklungsplanung der Gemeinden aufgegeben wird.
Für Landesrat Marco Tittler ist dies die wichtigste strukturelle Änderung der Novelle. Die vergangenen fünf Jahre hätten gezeigt, dass die Qualität der Raumplanung gestiegen sei, gleichzeitig aber die Verfahren immer komplexer geworden seien. Nun gehe es darum, die strategische Planung zu stärken und unnötige Bürokratie abzubauen.
Schnellere Verfahren und digitale Planung
Darüber hinaus sieht die Novelle zahlreiche Verfahrensvereinfachungen vor. Die Auflagefrist für Landesraumpläne, Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne wird von vier auf drei Wochen verkürzt. Den Entwurf entsprechender Verfahren soll künftig der Bürgermeister beschließen. Bei Flächenwidmungsplänen wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Ergeht innerhalb von sechs Monaten kein Bescheid des Landes, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Der Raumplanungsbeirat soll nur noch bei Änderungen von überörtlicher oder grundsätzlicher Bedeutung befasst werden.
Vereinfacht werden außerdem die Regelungen zur befristeten Widmung, zu Grundteilungs und Umlegungsverfahren sowie für bestehende Einkaufszentren. Mit einem elektronischen Flächenwidmungsplan sollen Widmungsverfahren künftig vollständig digital abgewickelt werden. Für komplexe Projekte ist zudem eine koordinierte Vorabklärung mit Behörden und Sachverständigen vorgesehen.
so geht es weiter
- Sommer: Gesetzesentwurf
- Herbst: Begutachtung
- Ende 2026: Beschluss geplant
Beispiele aus der Praxis
Warum die Landesregierung Handlungsbedarf sieht, erläuterte Tittler anhand konkreter Beispiele. So habe bereits die vorübergehende Übersiedlung des Mediamarkts während des Umbaus des Messeparks ein vollständiges Raumplanungsverfahren ausgelöst. Auch beim Wechsel vom Kika zum Ikea am selben Standort habe die Frage im Raum gestanden, ob dafür ein neues Landesraumplanverfahren notwendig sei.
Für Wallner zeigen solche Fälle, dass sich die Raumplanung in Detailfragen verliere. Man müsse wieder unterscheiden, wo tatsächlich überörtliche Interessen betroffen seien und wo Gemeinden eigenverantwortlich entscheiden könnten.

Gemeinden begrüßen den Kurs
Unterstützung erhielt die Landesregierung von den Bürgermeistern Tobias Bischofberger aus Mellau und Dieter Egger aus Hohenems, die an der Erarbeitung der Novelle beteiligt waren.
Bischofberger bezeichnete den bisherigen Verordnungscharakter der Räumlichen Entwicklungspläne als wenig praxistauglich. Strategische Überlegungen seien immer wieder an juristischen Detailfragen gescheitert. Das Instrument bleibe erhalten, werde aber deutlich flexibler.
Egger sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Fachlichkeit entstehe nicht durch immer komplexere Verfahren, sondern durch gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Land. Gesetze könnten die Lebensrealität nie vollständig abbilden. Deshalb brauche es mehr Handlungsspielraum statt immer detaillierterer Regelungen.
das sagt die wirtschaft
Positiv
- Schnellere Verfahren
- Mehr Entscheidungsspielraum
- Bestandsschutz für Betriebe
- Erleichterungen für Handelsbetriebe
Offen
- Details der Vertragsraumplanung
- Ausgestaltung der Handelsregelungen
- Strategische Qualität der Raumplanung muss erhalten bleiben
Wirtschaft sieht Chancen, fordert aber Nachbesserungen
Auch die Wirtschaftskammer Vorarlberg bewertet die Stoßrichtung der Reform positiv. Präsident Karlheinz Kopf spricht von der Chance, den Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln und Verfahren zu beschleunigen. Positiv beurteilt die WKV unter anderem den geplanten Bestandsschutz für Betriebe gegenüber heranrückender Wohnbebauung, die Verfahrensvereinfachungen sowie Erleichterungen für bestehende Handelsbetriebe.

Gleichzeitig knüpft die Wirtschaft ihre Zustimmung an die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes. Gefordert werden klare Grenzen für privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Projektwerbern, damit Unternehmen nicht mit überzogenen Auflagen belastet werden. Auch dürfe die künftig bedarfsweise Einberufung des Raumplanungsbeirats nicht zu Verzögerungen führen.
Den Wegfall des Verordnungscharakters der Räumlichen Entwicklungspläne bewertet die Wirtschaftskammer grundsätzlich positiv. Diese müssten jedoch ein qualitativ hochwertiges strategisches Planungsinstrument bleiben, um Wirtschaftsflächen langfristig zu sichern. Über die endgültige Bewertung der Novelle werde daher erst der konkrete Gesetzesentwurf entscheiden.