Sonntagseinkauf: Diese Vorarlberger Gemeinden bekommen bald mehr Spielraum

Für viele Nahversorger in Vorarlberg fällt eine enge Sonntagsgrenze. Ob Kunden profitieren, entscheidet sich nun von Ort zu Ort.
Die Landesregierung lockert die Sonntagsöffnung für regionale Lebensmittelgeschäfte deutlich. Nahversorger in 65 ländlichen Gemeinden und Ortsteilen dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen. Den entsprechenden Beschluss will die Landesregierung am Dienstag fassen.
Bislang durften diese Geschäfte Waren des täglichen Bedarfs an Sonn- und Feiertagen höchstens zwei Stunden zwischen 7 und 12 Uhr verkaufen. Mit der neuen Verordnung fällt diese zeitliche Einschränkung für ausgewählte Nahversorger weitgehend weg.
Nur kleine Geschäfte bis 400 m²
Von der Neuregelung profitieren ausschließlich Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 400 Quadratmetern. Voraussetzung ist außerdem, dass der Betrieb überwiegend Lebensmittel verkauft und an Sonn- und Feiertagen ausschließlich von der Inhaberin oder vom Inhaber geführt wird. Angestellte dürfen nicht eingesetzt werden.
Landeshauptmann Markus Wallner bezeichnet die Änderung als unbürokratische Maßnahme zur Sicherung der Nahversorgung. „Wir stärken damit die Lebensmittelnahversorgung dort, wo sie besonders gebraucht wird“, sagt Wallner. Die längeren Öffnungszeiten brächten mehr Spielraum für die Betriebe und einen großen Nutzen für die Bevölkerung.
Auch Wirtschaftslandesrat Marco Tittler sieht Vorteile für Kunden und Geschäfte. Wer am Sonntag oder Feiertag kurzfristig Milch, Brot oder andere Lebensmittel benötige, könne diese künftig einfacher einkaufen. Gleichzeitig verbesserten zusätzliche Umsätze die wirtschaftliche Grundlage der Nahversorger.
7 bis 12 Uhr für alle anderen
Die Verordnung gilt für Gemeinden mit höchstens einem Lebensmittelgeschäft mit Vollsortiment sowie für Gemeinden oder Ortsteile, deren Nahversorger vom Land gefördert werden. Für alle übrigen Verkaufsstellen bleibt die bisherige Regelung bestehen. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen weiterhin höchstens zwei Stunden zwischen 7 und 12 Uhr öffnen.
Diese Gemeinden profitieren von der neuen Sonntagsöffnung
Gemeinden:
Andelsbuch, Bartholomäberg, Bildstein, Bizau, Blons, Brand, Buch, Bürserberg, Dalaas, Damüls, Doren, Düns, Dünserberg, Eichenberg, Fontanella, Fraxern, Gaißau, Göfis, Hohenweiler, Innerbraz, Kennelbach, Klaus, Klösterle, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Laterns, Lingenau, Lorüns, Ludesch, Meiningen, Mellau, Möggers, Nüziders, Raggal, Reuthe, Riefensberg, Röns, Röthis, Satteins, Schlins, Schnepfau, Schnifis, Schoppernau, Schröcken, Sibratsgfäll, Silbertal, Sonntag, St. Anton im Montafon, St. Gerold, Stallehr, Sulz, Sulzberg, Thüringen, Thüringerberg, Tschagguns, Übersaxen, Vandans, Viktorsberg und Warth.
Nur in bestimmten Ortsteilen gilt die Regelung:
- Dornbirn: Watzenegg und Mühlebach
- Egg: Großdorf
- Gaschurn: Partenen
- St. Gallenkirch: Gargellen
- Zwischenwasser: Dafins und Batschuns
Voraussetzungen:
- überwiegend Lebensmittel im Sortiment
- maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche
- kein Personal an Sonn- und Feiertagen, der Betrieb wird ausschließlich von der Inhaberin oder vom Inhaber geführt
(NEUE am Sonntag)