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“Wir sind keine Dauerverhinderer”

17.07.2026 • 15:51 Uhr
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Geplante Naturschutz-Novelle: Naturschutzanwältin Katharina Lins kontert der Wirtschaft. kh

Viel Lob kam bezüglich der geplanten Naturschutz-Novelle von Seiten der Wirtschaft. Katharina Lins: “Diese hat anscheinend viel unter dem Naturschutz gelitten. So war auch die Rede von Dauerverhinderern.” Für die Naturschutzanwältin ist aber klar: “Die Fakten sprechen eine andere Sprache.”

Die von der Landesregierung geplante Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) sorgt weiter für Diskussionen. Mit der Reform sollen unter anderem Bewilligungsverfahren vereinfacht, Schwellenwerte angehoben und Beschwerderechte eingeschränkt werden. Ziel sei laut Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen sowie Wirtschaft und Gemeinden zu entlasten.

Scharfe Kritik

Bereits unmittelbar nach der Präsentation der Pläne bei einem Mediengespräch am 25. Juni hatte Naturschutzanwältin Katharina Lins Kritik geübt. „Wir wussten, dass da etwas kommt, aber die Radikalität hat uns doch überrascht“, sagte sie. Die geplanten Änderungen seien „ein kompletter Kahlschlag“ und würden die Arbeit der Naturschutzanwaltschaft massiv einschränken. Vor allem die weitgehende Bewilligungsfreiheit in Betriebsgebieten sowie für Teile der Land- und Forstwirtschaft und die Anhebung der Schwellenwerte gingen aus ihrer Sicht „an die Schmerzgrenze“.

Katharina Lins
Naturschutzanwältin Katharina Lins. kh


Sie betont, dass es dem Naturschutz nicht darum gehe, Projekte grundsätzlich zu verhindern. Gerade beim Hochwasserschutz oder bei Schutzbauten gehe es vielmehr darum, Eingriffe möglichst naturverträglich umzusetzen. „Es gibt viele Möglichkeiten, Eingriffe gut oder schlecht umzusetzen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Naturschutz in solchen Verfahren eingebunden ist.“

“Fakten sprechen eine andere Sprache”

Nun legt Katharina Lins nach. „Als die Novelle zum Naturschutz präsentiert wurde, gab es vor allem von Seiten der Wirtschaftsvertretungen viel Lob. So wie es klingt, hat die Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten sehr unter dem Naturschutz gelitten. Von Dauerverhinderern war die Rede, von Ideologie und Schikanen und davon, dass alles blockiert werden sollte.“ Die Darstellung, dass der Naturschutz in den vergangenen Jahren Projekte systematisch verhindert habe, weist die Naturschutzanwältin entschieden zurück und untermauert dies mit Zahlen. „Die Fakten sprechen eine andere Sprache.“ Im Jahr 2025 habe die Naturschutzanwaltschaft 633 Stellungnahmen in Naturschutzverfahren abgegeben, davon seien lediglich 70 – also 11,1 Prozent – negativ gewesen. Dennoch sei kein einziges Verfahren mit einem negativen Bescheid geendet. Auch 2024 seien von 643 Stellungnahmen nur 53 negativ ausgefallen, ebenfalls ohne einen einzigen negativen Bescheid.

"Wir sind keine Dauerverhinderer"
Die Industriellenvereinigung um Präsident Elmar Hartmann begrüßt die GNL-Novelle. Hartinger


Die Zahlen seien für sie wichtig, weil aus ihrer Sicht ein falscher Eindruck entstanden sei. „Es entsteht der Eindruck, wir würden grundsätzlich alles blockieren. Das entspricht einfach nicht der Realität“, sagt Lins. Sie habe in den vergangenen Wochen auch mit Unternehmern gesprochen. „Viele haben mir gesagt, dass sie eigentlich gar kein Problem mit der Naturschutzanwaltschaft haben.“

Nur wenige Beschwerden

Auch die Beschwerderechte dürften der Wirtschaft laut Lins nicht schwer geschadet haben. „Seit Einführung der Beschwerderechte im Jahr 2019 hat die Naturschutzanwaltschaft insgesamt nur zehn Beschwerden eingebracht.“ Lediglich eine davon – jene gegen den ersten Wolfsabschuss – sei abgewiesen worden. „In den übrigen Fällen sind Verbesserungen für die Natur erreicht worden. Auch von den derzeit 41 anerkannten Naturschutzorganisationen in Vorarlberg sind nur wenige Beschwerden eingebracht worden“, führt Lins aus.
Sie sieht zudem ein grundsätzliches Missverständnis in der Debatte. Eine Bewilligungspflicht bedeute nicht, dass Projekte verhindert werden sollen. Gerade bei Bauvorhaben in Betriebsgebieten gehe es nicht um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Häufig würden einfache Maßnahmen ausreichen, etwa vogelfreundliches Glas, insektenfreundliche Beleuchtung, begrünte Dächer oder standortgerechte Bepflanzungen. „Davon profitieren nicht nur Natur und Umwelt, sondern auch die Beschäftigten. Die meisten Betriebe haben damit auch kein Problem, manche machen freiwillig viel mehr“, erklärt Lins. Gehör fänden jedoch vor allem jene Unternehmen, die sich durch solche Auflagen schikaniert fühlten. Dadurch entstehe aus ihrer Sicht ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Praxis des Naturschutzes.

Besonders kritisch bewertet die Naturschutzanwältin zudem die geplante Anhebung der Schwellenwerte für bewilligungspflichtige Vorhaben. „Dadurch wird der Flächenverbrauch erleichtert. Vorarlberg ist ein kleines Land. Deshalb sollten wir mit dem Boden sorgsam umgehen.“

Dass die Novelle noch wesentlich geändert wird, erwartet Lins angesichts der Mehrheitsverhältnisse der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Landtag nicht. Dennoch will sie weiter gegen die geplanten Änderungen auftreten. „Ich hoffe, dass sich die Menschen noch intensiver mit der Novelle beschäftigen. Viele wollen nicht, dass der Naturschutz geschwächt wird.“ Gemeinsam mit Naturschutzorganisationen wolle sie das Gespräch mit den politisch Verantwortlichen suchen. Kritik übt sie auch an der Vorbereitung der Gesetzesnovelle. „Es wurde behauptet, alle Betroffenen seien eingebunden gewesen. Das war aus meiner Sicht nicht der Fall“, sagt Lins. Sie selbst habe lediglich ein Schreiben mit der Bitte um Vorschläge zur Entbürokratisierung erhalten.

Das Inkrafttreten der geplanten GNL-Novellierung ist laut Landesregierung für das Frühjahr 2027 vorgesehen.