Lokal

Missbrauchsfotos zehn Jahre lang besessen: Haft- und Geldstrafe

30.12.2025 • 18:31 Uhr
Missbrauchsfotos zehn Jahre lang besessen: Haft- und Geldstrafe
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Rechtskräftig verurteilter 59-Jähriger befindet sich wegen seiner pädophilen Neigung bereits freiwillig in Therapie.

Wegen des Verbrechens des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Der für die Taten verwendete Datenträger wurde konfisziert und wird vernichtet werden. An pauschalierten Verfahrenskosten sind 200 Euro zu bezahlen.
Das Urteil von Richterin Franziska Klammer, mit dem der von Clemens Achammer verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft.

Zwischen 2015 und 2025.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat sich der 59-jährige Unterländer zwischen 2015 und Jänner 2025 gut zehn Jahre lang aus dem Internet eine Vielzahl von Bildern von Kindesmissbrauch verschafft und besessen.
Mildernd gewertet wurden das Geständnis, die Unbescholtenheit, die psychische Situation des Angeklagten und seine bereits freiwillig begonnene Therapie zur Aufarbeitung der pädophilen Neigung. Der Angeklagte sei schon im Ermittlungsverfahren von Anfang an geständig gewesen und habe zugegeben, bewusst auf die Bilder von missbrauchten Minderjährigen zugegriffen zu haben.
Erschwerend wirkten sich der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der besessenen Missbrauchsbilder aus.


Die Öffentlichkeit wurde auf Antrag der Verteidigung gleich zu Beginn von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen. Deshalb hatte auch der Vorgesetzte des angeklagten Berufssoldaten den Gerichtssaal zu verlassen. Für die Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit stets zuzulassen.