Räuberischer Diebstahl in Sutterlüty-Markt: Junger Kriegsflüchtling verurteilt

Eine ganze Palette an Straftaten wird einem jungen Ukrainer vorgeworfen. Dafür musste er sich heute Vormittag vor Gericht verantworten. Die Verhandlung endete mit einem Schuldspruch.
Wegen mehrerer strafrechtlicher Vorwürfe stand am Donnerstagvormittag ein 18-jähriger Ukrainer am Landesgericht Feldkirch vor einem Schöffensenat. Der junge Mann, Stoppelfrisur und Oberlippenflaum, wirkte ruhig, als er auf der Anklagebank im Schwurgerichtssaal Platz nahm.
Verhandelt wurden unter anderem wiederholte Diebstähle aus unversperrten Pkw sowie Vorwürfe der schweren Nötigung und der Körperverletzung. Besonders schwer wog jedoch ein Anklagepunkt: ein räuberischer Diebstahl in einem Sutterlüty-Supermarkt in Bregenz. Dort soll der junge Mann ein Red Bull an sich genommen und anschließend Gewalt gegen eine Verkäuferin angewendet haben, die sich ihm in den Weg gestellt hatte.
Ausufernde Tatserie
Staatsanwalt Richard Gschwenter wandte sich mit deutlichen Worten an das Schöffengericht. Er sprach von einer „ausufernden Tatserie”; die Vorwürfe seien sehr umfangreich. Eine “derartige Ignoranz” habe er selten gesehen. Es sei wiederholt Untersuchungshaft über den Angeklagten verhängt worden, um die Situation zu beruhigen. Genützt habe das jedoch nichts. Der Beschuldigte habe bis heute „jegliche Ansprache nicht verstanden“.
Drogensucht
Der Verteidiger versuchte in seiner Gegenausführung, auf die schwierigen Lebensverhältnisse seines Mandanten hinzuweisen. Der Angeklagte sei ukrainischer Kriegsflüchtling, Mutter und Großmutter seien geflohen, Vater und Stiefvater kämpften nach wie vor an der Front. Das erkläre keine Straftaten, bilde aber den Hintergrund. Der junge Mann habe eine Drogensucht entwickelt und Delikte begangen, um diese zu finanzieren. Taten in Götzis, Altach und Mäder räumte er ein, Vorwürfe in Meiningen sowie angebliche Beteiligungen mit einem gewissen Bekannten bestritt er. Beim räuberischen Diebstahl sprach die Verteidigung von einem Losreißen, nicht von Gewalt.
“Autoschnallen”
Neben dem räuberischen Diebstahl wurden eine Reihe weiterer Delikte beleuchtet. Der junge Mann hatte wiederholt unversperrte Pkw durchsucht und daraus Gegenstände entwendet, eine Vorgehensweise, die auch als „Autoschnallen“ bekannt ist. In mehreren Fällen nahm er Bankomatkarten an sich und verwendete diese, um an Zigaretten aus Automaten zu gelangen. Darüber hinaus wurde ihm eine schwere Nötigung im Zusammenhang mit einem Vorfall in einem Zug angelastet, ebenso eine Körperverletzung.
Die Vorsitzende, Kathrin Feurle, arbeitete sich durch jene Fakten, zu denen kein Geständnis vorlag. Die Angaben des Angeklagten wechselten. Erinnerungslücken wurden mit Drogenkonsum erklärt, Beteiligungen zurückgewiesen. Die Widersprüche sorgten bei Staatsanwalt wiederholt für Kopfschütteln.
Widersprüchliche Aussagen
In den Schlussplädoyers verwies der Ankläger auf widersprüchliche Aussagen und auf das Gesamtbild der Vorwürfe. Das im Gerichtssaal abgespielte Video zum Supermarktvorfall sei aus seiner Sicht eindeutig. Die Verteidigung beantragte ein mildes Urteil und verwies auf das Alter des Angeklagten sowie auf dessen Entwicklung. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der junge Mann und erklärte, er wolle sein Leben ändern.
Das Urteil
Der Schöffensenat sprach den jungen Ukrainer schließlich im Sinne der Anklage sowie der beiden Strafanträge schuldig – wegen räuberischen Diebstahls, schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, Urkundenunterdrückung, schwerer Nötigung und Körperverletzung. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon neun Monate bedingt. Die bislang erlittene Untersuchungshaft wird angerechnet. Der junge Mann könnte somit schon am 17. Jänner in die Freiheit entlassen werden. Bei jungen Erwachsenen gilt ein reduzierter Strafrahmen, der auch in diesem Fall zur Anwendung kam. Bis zu zweieinhalb Jahre Haft wäre möglich gewesen. Mehreren Geschädigten wurden Privatbeteiligtenansprüche zugesprochen, darunter auch dem Handelsunternehmen Sutterlüty. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.