Der Bürgermeister und das Märchen vom “eingeräumten Fehlurteil”

Nach Schuldsprüchen wegen Abgabenvergehen behauptet der Bürgermeister der Gemeinde Thüringen, Harald Witwer (ÖVP), die zuständige Richterin habe ein Fehlurteil eingeräumt. Das Landesgericht weist diese Darstellung zurück.
Ein Mann im Anzug balanciert auf einem Seil, umringt von Paragrafen, unter ihm Krokodile mit weit aufgerissenen Mäulern. In der Hand hält er eine Aktentasche mit der Aufschrift „Bürgermeister“. Das offensichtlich KI-generierte Bild hat das Oberhaupt der Gemeinde Thüringen, Harald Witwer (ÖVP), auf seiner offiziellen Facebookseite veröffentlicht, wo ihm mehr als 6000 Menschen, Unternehmen und Institutionen folgen. Die Botschaft ist eindeutig – vor allem, wenn man den begleitenden Text des Postings liest: Witwer präsentiert sich als Opfer der Justiz.
Schuldig gesprochen
Auslöser für Witwers öffentliche Selbstinszenierung ist ein Urteil des Landesgerichts Feldkirch. Konkret ging es in dem Verfahren um die gemeindeeigene Immobiliengesellschaft GIG Thüringen, deren Geschäftsführer der Bürgermeister ist. Das Schöffengericht kam dabei – wie berichtet – zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Für Zeiträume vor 2023 wurde Witwer wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung verurteilt. Dieser Schuldspruch gilt rechtlich nicht als gerichtliche Verurteilung, sondern entspricht einer finanzbehördlichen Ahndung. Anders beurteilte das Gericht die Zeit danach: Nach Auffassung der zuständigen Richterin hätte Witwer spätestens ab 2023 wissen müssen, dass etwas falsch läuft. Für diesen Zeitraum wurde er wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen. Ebenfalls verurteilt wurde der leitende Beamte des zuständigen Gemeindeverbandes, der für die Umsatzsteuererklärungen zuständig war und die Versäumnisse gestanden hatte, sowie der verantwortliche Verband selbst.
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„Bedauerlicherweise verspätet eingereicht“
In besagtem öffentlichen Facebook-Beitrag bezeichnet Witwer das Urteil als „absolut unverständlich“ und weist einmal mehr jede Form von Steuerhinterziehung zurück. Er betont, keinen Cent hinterzogen zu haben und erklärt, die Umsatzsteuererklärungen der GIG Thüringen seien „bedauerlicherweise“ vom Leiter des Finanzleistungszentrums verspätet eingereicht worden. Dieser habe ihn darüber nicht informiert. Erst als ihn das Finanzamt Ende 2023 auf die offenen Vorgänge aufmerksam gemacht habe, habe er umgehend interveniert. Er verweist zudem darauf, dass sämtliche Steuern vollständig bezahlt worden seien. „Niemand hat sich bereichert, niemand wurde geschädigt, keiner hat sich auch nur irgendeinen Vorteil verschafft“, schreibt Witwer. Besonders brisant: Der Bürgermeister behauptet, die zuständige Richterin habe bereits am Tag nach der Verhandlung gegenüber seinem Anwalt eingeräumt, ein Fehlurteil gefällt zu haben. Er erwarte sich, „dass sich das Rechtsmittelgericht intensiver mit den Fakten auseinandersetzen wird“.

Das sagt das Gericht
Die NEUE hat beim Landesgericht Feldkirch nachgefragt, ob die Vorsitzende des Schöffensenats – so wie von Witwer behauptet – tatsächlich ein Fehlurteil eingeräumt hat. Mediensprecher Dietmar Nußbaumer weist dies zurück. Die Richterin habe „zu keinem Zeitpunkt“ gesagt, ein Fehlurteil gefällt zu haben. Sie habe gegenüber einem Verteidiger lediglich angemerkt, dass der fehlende Ausspruch einer konkreten Strafe – sofern dieser von der Staatsanwaltschaft bekämpft werde – voraussichtlich eine Korrektur durch den Obersten Gerichtshof nach sich ziehen werde.

Dabei geht es nicht um die Frage von Schuld oder Unschuld, sondern um den Strafausspruch. Das Gericht hatte beim Bürgermeister und beim verantwortlichen Verband entschieden, dass die Ahndung mit Strafe den Finanzbehörden vorbehalten bleibt und daher keine konkrete Strafe verhängt. Hintergrund ist, dass die hinterzogenen Beträge beim Bürgermeister und beim belangten Verband niedriger festgestellt wurden als in der Anklageschrift. Von der Höhe ebendieser Beträge hängt ab, ob ein Gericht oder die Finanzbehörde zuständig ist.
Alle Beteiligten bekämpfen das Urteil
Die Staatsanwaltschaft hat wegen des unterbliebenen Ausspruchs einer konkreten Strafe betreffend den Bürgermeister und den belangten Verband sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung erhoben. Auch der Bürgermeister, der mitangeklagte Beamte und der verantwortliche Verband selbst haben jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht.
Wie es nun weiter geht
Nach Ausfertigung des Urteils und Einbringung der schriftlichen Rechtsmittelausführungen wird der Akt dem Obersten Gerichtshof vorgelegt. „Dieser entscheidet zunächst über die erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden. Im Fall der Bestätigung der Schuldsprüche kann der Strafausspruch im Rechtsmittelverfahren nachgeholt werden“, erklärt Nußbaumer. Werden die Schuldsprüche aufgehoben, muss ein neu zusammengesetzter Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch über die Tatvorwürfe neu entscheiden.
Zur Diskrepanz zwischen seiner Darstellung und jener des Landesgerichts wollte sich Witwer nicht äußern. Er wolle zunächst das schriftliche Urteil abwarten, sagte der Gemeindechef auf Anfrage. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.