Hunderte Betrugsangriffe bei Mobilfunkanbietern: Haftstrafen für Ehepaar

Betrügerisches Paar bestellte Handys unter Verwendung falscher Daten: Schuldsprüche wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Der angerichtete Schaden ist groß, ebenso die vor Gericht bekundete Reue beider Angeklagten. Insgesamt waren es an die 300 Betrugsangriffe mit einem Schaden von knapp 50.000 Euro, für die sich die beiden Angeklagten am Montagnachmittag zu verantworten hatten.
Dem 36-jährigen Mann und seiner Frau, Jahrgang 1976, wurde schwerer gewerbsmäßiger Betrug angelastet. Laut Anklage sollen sie in Dornbirn und Feldkirch über einen längeren Zeitraum Mobilfunkverträge online abgeschlossen und dabei falsche Namen sowie fremde Kontodaten aus dem Internet verwendet haben. Die bestellten Geräte wurden anschließend übernommen und weiterverkauft.
Den Ermittlungen zufolge wurden 106 vollendete Angriffe mit einem Schaden von mehr als 30.000 Euro sowie 183 weitere Angriffe mit rund 13.000 Euro Schaden festgestellt. In 13 weiteren Fällen blieb es beim Versuch. Betroffen waren unter anderem die Mobilfunkanbieter A1 und T-Mobile.
Der Erstangeklagte, ein Mann aus Wien mit serbischer Staatsangehörigkeit, befindet sich seit Oktober in Untersuchungshaft. Er ist viermal vorbestraft und bekannte sich vor Gericht vollumfänglich schuldig. Er verwies auf seine Aussagen bei der Polizei. Als Motiv nannte er seine THC- und Glücksspielsucht. Er entschuldigte sich für die Taten, übernahm die alleinige Verantwortung und bat um eine angemessene Strafe.

Zu Betrugshandlungen gedrängt
Auf Fragen der Richterin zur Rolle der Zweitangeklagten erklärte der Mann, er habe sie zu den Handlungen gedrängt. Für welche konkreten Taten dies zutreffe, könne er nicht mehr sagen.
Die Zweitangeklagte, wohnhaft im Bezirk Feldkirch, zeigte sich teilweise geständig und verwies ebenfalls auf ihre polizeilichen Aussagen. Sie erklärte, nicht immer bei den Taten anwesend gewesen zu sein. Eigenen Angaben zufolge habe sie etwa 20 bis 30 Bestellungen selbst durchgeführt und nach einer Haftentlassung auch Pakete entgegengenommen. Sie schilderte wiederholte Streitigkeiten mit dem Mitangeklagten und gab an, von ihm gedrängt worden zu sein. Finanzielle Vorteile habe sie aus den Taten nicht gezogen; das Geld sei vom damaligen Partner für Glücksspiel und Cannabis verwendet worden. In ihrem letzten Wort bat auch sie um ein mildes Urteil. Sie bekundete, wieder einen geregelten Tagesablauf zu haben und in Kürze wieder eine Arbeit aufzunehmen.
Beide Verteidiger verwiesen auf die Geständnisse und die gezeigte Reue. Der Verteidiger des Erstangeklagten ersuchte, vom Widerruf einer offenen bedingten Strafe aus einem Betrugsurteil vom Herbst 2022 abzusehen. Dies beantragte auch die Verteidigung der Zweitangeklagten.
Die Urteile
Richterin Franziska Klammer verurteilte den Erstangeklagten zu 24 Monaten Freiheitsstrafe. Zusätzlich wurde eine offene bedingte Haftstrafe von elf Monaten widerrufen, womit sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von knapp drei Jahren ergibt. Die aus den Taten erzielten Gewinne wurden für verfallen erklärt und sind an den Bund zurückzuzahlen. Die Zweitangeklagte erhielt zwölf Monate Haft. Bei Ihr wurde vom Widerruf der bedingten Strafe abgesehen. Außerdem wurde der Erstangeklagte zum Schadenersatz in Höhe von 46.000 Euro verurteilt, die Frau muss 2000 Euro an die geschädigten Mobilfunkbetreiber zahlen.
Mildernd wertete die Richterin unter anderem die Geständnisse im Laufe der Ermittlungen. Erschwerend wirkten die einschlägigen Vorstrafen, Tatwiederholungen während offener Probezeiten, die hohe Anzahl der Angriffe, der lange Tatzeitraum sowie die Verwendung falscher Daten. Die Strafdrohung für gewerbsmäßigen schweren Betrug beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Beide Angeklagten nahmen das Urteil an und verzichteten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.