Messerprozess mit überraschender Wendung

Nach widersprüchlichen Aussagen bekannte sich der Angeklagte am Ende umfassend schuldig. Er hatte unter anderem einem anderen Mann in den Oberschenkel gestochen. Er erhielt eine teilbedingte Haftstrafe und darf schon heute in Freiheit.
Nachdem das Verfahren gegen seine frühere Freundin heute bereits getrennt verhandelt und abgeschlossen worden war, stand bis Mittag nun der mutmaßliche Messerangriff selbst im Mittelpunkt. Die Hauptverhandlung gegen den Mann (Jahrgang 1992), der seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt, zog sich und war von wechselnden Einlassungen geprägt. Erst in der Schlussphase bekannte sich der Angeklagte umfassend geständig und entschuldigte sich bei dem Mann, den er verletzt hatte. Am Ende reichten sich Opfer und Angeklagter – beide haben migrantischen Hintergrund und benötigten einen Übersetzer – im Gerichtssaal die Hand und küssten einander auf die Wange.
Dem Mann wurde vorgeworfen, im vergangenen Jahr einem anderen Mann mit einem Klappmesser Verletzungen zugefügt zu haben. Dem Opfer wurden eine 1,5 Zentimeter tiefe und rund zwei Zentimeter breite Stichwunde am Oberschenkel sowie ein blutiger Kratzer im Nierenbereich attestiert; laut Anklage soll der Angeklagte mehrere Stichbewegungen in Hüfthöhe gesetzt haben.
Der Angeklagte, der in Wien lebt und sich zum Tatzeitpunkt zu Besuch in Vorarlberg aufgehalten hatte, zeigte sich zu Beginn der Verhandlung nur teilweise geständig. Er gab an, in eine Auseinandersetzung eingegriffen zu haben, weil seine damalige Freundin attackiert worden sei. Das Messer habe er erst gezogen, als er selbst am Boden gelegen sei. Er habe dem Kontrahenten lediglich Angst machen wollen.
Der Vorsitzende Richter Dietmar Nußbaumer wies den Angeklagten jedoch mehrfach darauf hin, dass diese Darstellung nicht zu den festgestellten Stichbewegungen passe. Auch im weiteren Verlauf der Verhandlung traten Widersprüche zutage. So wurde dem Angeklagten ein Video einer früheren Rauferei in Bregenz vorgehalten, bei der er einem Mann ins Gesicht geschlagen hatte. Während er diesen Vorfall bislang bestritten und ein Alibi angegeben hatte, räumte er nun ein, doch anwesend gewesen zu sein – was durch die Videoaufnahmen belegt war.
Richter stellte Verfahren wegen versuchten Mordes in den Raum
Auch in Bezug auf den Messerstich konfrontierte Staatsanwältin Karin Dragosits den Angeklagten mit wechselnden Versionen. Während er zuvor angegeben hatte, den Mann nicht gestochen zu haben, schilderte er nun erstmals, auf seinen Kontrahenten eingestochen zu haben, allerdings nur aus Notwehr. Richter Nußbaumer reagierte auf die widersprüchlichen Aussagen zunehmend ungeduldig und machte deutlich, dass angesichts des Tatgeschehens auch ein Schwurgerichtsverfahren wegen versuchten Mordes im Raum stehe.
Schließlich erkannte der Angeklagte einen Anspruch des Opfers auf 1500 Euro Teilschmerzengeld an und entschuldigte sich im Gerichtssaal. Auf Nachfrage des Richters, ob dies eine Änderung seiner bisherigen Verantwortung bedeute, erklärte der Angeklagte, aus seiner Untersuchungshaft gelernt zu haben, und bekannte sich nun plötzlich umfassend schuldig. Der Richter hielt fest, dass diese späte Kehrtwende den Angeklagten wohl vor einer deutlich längeren Haftstrafe bewahrt habe. Das Opfer nahm die Entschuldigung an. Beide reichten sich im Gerichtssaal die Hand und küssten einander auf die Wange.
Schlussplädoyers
In den Schlussplädoyers verwies Staatsanwältin Dragosits auf das falsche Alibi und die mehrfach geänderten Tatversionen. Das Geständnis könne daher nur eingeschränkt mildernd berücksichtigt werden. Wichtig sei, dass dem Angeklagten bewusst werde, dass Gewalt mit einem Messer nicht hinnehmbar sei. Auch der Privatbeteiligtenvertreter Stefan Denifl schloss sich dieser Einschätzung an. Die Verteidigerin betonte hingegen die Reue ihres Mandanten, seine Entschuldigung und seine Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, und beantragte ein mildes Urteil. Im letzten Wort bat der Angeklagte um eine zweite Chance.
Noch heute aus Haft entlassen
Das Gericht sprach den Mann schließlich der versuchten schweren Körperverletzung sowie der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung schuldig. Verhängt wurden 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Aufgrund der bereits verbüßten Untersuchungshaft wurde der Angeklagte nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Zudem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an und erteilte die Weisung, für drei Jahre kein Messer bei sich zu tragen. Der Angeklagte zeigte sich mit diesen Maßnahmen einverstanden. Der Mann nahm das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.