Schwerer Betrug: Kein Geld, aber drei Jagden gepachtet

Angeklagter hatte mehrere Jagdpachtverträge abgeschlossen, obwohl ihm dafür die finanziellen Mittel fehlten. Der Schaden beträgt knapp 50.000 Euro. So lautet das Urteil.
d allerdings schwerer Betrug vorgeworfen. Er soll im Frühjahr 2022 beim Abschluss von drei Jagdpachtverträgen sowie der Pacht einer Jagdhütte über seine Zahlungsfähigkeit und seinen Zahlungswillen getäuscht haben. Laut dem Rechtsvertreter der geschädigten Genossenschaften, Marco Fiel, hätte es rund 150.000 Euro gebraucht, um die Pachten zu bedienen. Tatsächlich habe der Mann “keinen Knopf in der Tasche gehabt”.
Reumütiges Geständnis
Der Angeklagte übernimmt Verantwortung. Er bekennt sich schuldig. „Es war ganz klar ein massiver Fehler, den Vertrag zu unterschreiben. Es tut mir leid. Ich möchte den Schaden wiedergutmachen“, sagt er. Eine Täuschungsabsicht bestreitet er dennoch.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zugesichert, über ausreichende Mittel zu verfügen und sich in Aussicht auf ein Millionen-Erbe berufen. Tatsächlich seien gegen ihn bereits in den Jahren davor Exekutionsverfahren anhängig gewesen. Kleinere Zahlungen hätten lediglich dazu gedient, die Vertragspartner ruhigzustellen.
“Wurden immer wieder vertröstet”
Im Rahmen der Beweisaufnahme schildern mehrere Zeugen, dass sie vom Angeklagten “immer wieder vertröstet” worden seien. Zahlungen seien ausgeblieben, Gebühren und Landesabgaben habe man selbst tragen müssen. Nur weil eine Hegegemeinschaft für die Fütterung eingesprungen sei, habe sich der Schaden nicht weiter erhöht.
Der Angeklagte legt seine Vermögenslage offen: Kryptowährungen im Wert von rund 520.000 Euro sowie offene werthaltige Forderungen gegenüber einer Londoner Gesellschaft in Höhe von 180.000 Euro. Demgegenüber Schulden und Kreditverbindlichkeiten von insgesamt rund 550.000 Euro. 6000 Euro bringt er zum Prozess mit, übergibt jeweils 2000 Euro an drei Geschädigte. Auf die Frage des Vertreters der Privatbeteiligten, warum er die finanziellen Angelegenheiten erst jetzt regle und nicht bereits damals bereinigt habe, verweist der Angeklagte auf gescheiterte Geschäfte. Das nun angeführte Vermögen habe er erst vor Kurzem erwirtschaftet. Weitere Fragen des Privatbeteiligtenvertreters beantwortet er nicht mehr.
Klarer Fall für Staatsanwaötschaft
In den Schlussplädoyers spricht die Staatsanwaltschaft von einem strafrechtlich klaren Fall. Der Privatbeteiligtenvertreter hält fest: Der Angeklagte habe drei Jagden gepachtet, ohne Geld zu haben. Verteidigerin Andrea Concin verweist auf eine deutlich niedrigere Schadenssumme als in der Anklage sowie auf mildernde Umstände.
Bedingte Haft
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Theo Rümmele spricht den 65-Jährigen schließlich im Sinne der Anklage schuldig. Verurteilt wird er wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die bedingt nachgesehen wird, sowie zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt 4800 Euro. Als Schaden stellt das Gericht 49.615 Euro fest, deutlich weniger als die in der Anklageschrift ausgewiesenen 120.000 Euro.
Mildernd wertet der Senat den ordentlichen Lebenswandel, das Geständnis, die teilweise Schadenswiedergutmachung sowie den Umstand, dass es beim Versuch geblieben ist. Erschwerend fällt unter anderem ins Gewicht, dass es mehrere Geschädigte gegeben hat. Das Urteil ist rechtskräftig.