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“Ich war ein Tyrann” – Frau wegen Beihilfe zu Investmentbetrug angeklagt

09.02.2026 • 11:30 Uhr
"Ich war ein Tyrann" -  Frau wegen Beihilfe zu Investmentbetrug angeklagt
Die Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. NEUE/Frick

Nachdem ein Investmentbetrüger verurteilt wurde, sitzt nun seine Ex-Freundin vor Gericht. Sie habe ihr Konto für seine betrügerischen Tätigkeiten zur Verfügung gestellt.

Gewerbsmäßiger schwerer Betrug in Form von Beitragshilfe: So lautet die Anklage. Die 37-jährige Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Der Ex-Freund der Angeklagten habe verschiedenen Menschen Investments mit hohen Erlösen versprochen. Mehrere Zeugen sagten bei der Polizei aus, dass die Frau bei Gesprächen dabeigesessen sei und seine Aussagen unterstützt habe. Die Gelder wurden letztlich auf ihr Konto überwiesen. Die Schadenssumme: über 125.000 Euro.

Fragen um Bankomatkarte und Beruf

Die 37-Jährige behauptet, dass ihr Ex-Freund ihre Bankomatkarte an sich genommen hat. Sie habe sich nicht gewehrt, er mache, was er will. Zudem sei sie aufgrund der Krankheit und des Tods ihrer Mutter schwer belastet gewesen. Darum habe sie die Karte zweieinhalb Jahre nicht sperren lassen.

Der Ex-Freund nutzte ihr Konto für seine Geschäfte. Sie habe gedacht, seine Tätigkeiten seien seriös. Nur einmal fragte sie nach seinem Beruf, woraufhin er geantwortet habe: “Du bist zu dumm. Das geht dich nichts an.” Sie habe sich nicht weiter für seine Tätigkeiten interessiert. Durch das Erbe ihrer Mutter konnte sie sich selbst finanzieren.

Emotionale Worte des Ex-Freunds

Als erster Zeuge wird der Ex-Freund der Angeklagten einvernommen – der verurteilte Investmentbetrüger. Immer wieder kochen bei ihm die Emotionen hoch. “Ich war ein Tyrann”, “Ich war unberechenbar in dieser Zeit.” Es sei alles seine Schuld gewesen, die Angeklagte habe mit seinen Geschäften nichts zu tun. Er erhebt die Stimme, die Zeugen hätten sich abgesprochen, sie kennen sich alle untereinander. Die Angeklagte habe bereits unter ihm gelitten. “Warum wird sie noch verfolgt?”, fragt er.

Großteils stützen seine Aussagen die Angaben der Angeklagten. Zeitweilige Widersprüche klärt er umgehend auf: Ja, er habe die Bankomatkarte weggenommen. Zuerst sagt er, sie habe ihm die Karte gegeben. Er schiebt es auf seinen starken Kokainkonsum zur fraglichen Zeit. Er erinnere sich nicht mehr genau an alles.

Bevor er den Saal verlässt, umarmt er seine Ex-Freundin. In einem letzten Statement unterstreicht er, bereits zwischen zwei Polizisten stehend, nochmals seine alleinige Schuld.

Beteiligung der Angeklagten

Weitere Zeugen werden einvernommen. Es zeichnet sich ein Muster ab: Investmentgeschäfte wurden laut Aussagen allein mit dem Ex-Freund besprochen. Zwar war die Angeklagte bei Gesprächen in der Wohnung und hat Fragen bejaht. Die treibende Kraft sei allerdings der Verurteilte gewesen. Allein bei der Entgegennahme eines Mercedes half die 37-Jährige. Dieses Auto verkaufte ihr Ex-Freund in Ungarn mit Gewinn weiter.

Zwei Zeugen sind nicht anwesend. Verteidiger German Bertsch erklärt, dass er allein mit der Verlesung der polizeilichen Zeugeneinvernahme nicht einverstanden sei. Die Zeugen werden nun geladen, die Verhandlung somit vertagt.