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12.905 Euro aus Rezeption geraubt: Zwei Männer verurteilt

12.02.2026 • 10:55 Uhr
12.905 Euro aus Rezeption geraubt: Zwei Männer verurteilt
Die Angeklagten haben Vorstrafen in mehreren Ländern. NEUE/Frick

Zwei Männer sollen am 20. Jänner 2026 Geld aus einer Rezeptionskasse in Partenen gestohlen haben. Nun müssen sie sich vor Gericht verantworten.

Die Anklage erinnert ein wenig an einen Film: Zwei Männer fuhren zu einer Pension. Einer rannte hinein, stahl Geld aus der Rezeptionskasse, stürmte hinaus. Er sprang ins wartende Auto und die beiden flohen. Die Diebessumme betrug 12.905 Euro.

Vorstrafen in mehreren Ländern

Nun stehen beide vor Gericht. Dem 23-jährigen Angeklagten wird schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl, dem 42-jährigen Fahrer des Autos schwerer Diebstahl vorgeworfen. Verteidigerin Andrea Concin sieht bei Letzterem eine Beitragstäterschaft, aber keine Mittäterschaft.

Beide Männer sind nicht unbescholten. Vier Vorstrafen stehen für den Älteren, zwölf für den Jüngeren zu Buche. Diese verteilen sich auf mehrere Länder in Europa wie Frankreich, England oder Italien.

Die Beiden zeigen sich vor Gericht reumütig und bekennen sich schuldig. Entsprechend kurz fällt ihre Einvernahme aus.

Das Urteil

Beide Angeklagten werden schuldig gesprochen. Über den 23-Jährigen wird eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, über den 42-Jährigen von zwölf Monaten, davon acht Monate bedingt, verhängt.

Wesentlich mildernd für den Zweitangeklagten wirken das reumütige Geständnis und dass es sich um eine Beitragstäterschaft handelt. Aus seinem Strafauszug gehe nicht hervor, ob es sich um bedingte oder teilbedingte Strafen handelt. Daher sei eine teilbedingte Haft möglich.

Aus der Lebenssituation des Erstangeklagten begründe sich der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit: Er habe kaum ein Einkommen und sich mit dem Diebstahl längere Zeit finanzieren wollen. Mildernd wirkt für ihn das reumütige Geständnis. Seine Vorstrafen wirken jedoch schwer, sodass keine teilbedingte Haft mehr möglich sei.

Die Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.