Lokal

Ständig Streit und Polizei – Urteil um Falschaussage und Begünstigung

12.02.2026 • 16:12 Uhr
Ständig Streit und Polizei - Urteil um Falschaussage und Begünstigung

Ein Mann soll einen Nachbarn in einem Gewaltprozess durch Falschaussage begünstigt haben. Eine Frau, das Opfer der Gewalt, soll ebenfalls falsch ausgesagt haben.

Im Juni stand ein Mann vor Gericht, da er seine damalige Freundin geschlagen haben soll. Die 31-jährige Ex-Freundin und ein 31-jähriger Nachbar sind nun angeklagt, weil sie im Prozess falsch ausgesagt haben sollen. Dem Nachbarn wird zudem vorgeworfen, er wollte den vormals Angeklagten begünstigen.

Nichts gesehen

Der Nachbar schildert die Situation: Das Paar habe ständig gestritten. Jeden Tag kam die Polizei mit fünf bis sechs Streifenwagen. Daher wollte er mit diesen Leuten nichts zu tun haben. Er habe nur manchmal mit dem anderen Mann draußen geraucht und bei ihm Playstation gespielt. Am Tag der Tat sei er beim Mann gewesen, die Frau kam und begann einen Streit. Der Nachbar verließ sofort die Wohnung.

Er habe nichts gesehen. Auch den verurteilten Nachbarn habe er vor dessen Verhandlung gefragt: “Wie kannst du mich als Zeuge angeben, wenn ich gar nicht dabei war?” Zugleich steht laut Akten fest, dass mehrere Zeugen Gewalthandlungen beobachtet haben. Nur der Angeklagte beharrt darauf, nichts gesehen zu haben.

Widersprüche über Widersprüche

In seiner Erzählung finden sich schnell Widersprüche. Er sagt, die Frau habe eine Beule an der Stirn gehabt. Sonst nichts. In seiner früheren Aussage sprach er allerdings von Schnitten an den Armen. Seine Begründung nun: Sie ritze sich öfters.

Der Streit fand im Stiegenhaus statt. Die Frau habe ihren Mann geohrfeigt. All das sagt er an diesem Tag vor Richterin Lea Gabriel. Minuten später klingt das anders. Da geschah alles in der Wohnung und er sah nichts. Sie weist ihn auf die Widersprüche hin. Erneut findet er eine Begründung: Das sei allgemein gesprochen gewesen. Das Paar habe öfters im Stiegenhaus gestritten.

Ebenso fraglich erscheint dem Gericht, warum er weggegangen sei, wenn ein Streit eskaliert. Er wolle mit der Geschichte nichts zu tun haben. Außerdem habe ihn die Frau öfters angezeigt. In ihren Schlussworten meint Staatsanwältin Sophia Gassner: “Widersprüche über Widersprüche”.

Falschaussage gestanden

Die Ex-Freundin des verurteilten Mannes gesteht ihre Falschaussage. Sie verliert nur wenige Worte zur Tat: Es kam aus Eifersucht ihres Ex-Freundes zu Gewalt. Der Erstangeklagte war ebenfalls anwesend. Als die Polizei kam, flüchteten beide.

Die Richterin verhängt einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Der Erstangeklagte fasst eine bedingte Haftstrafe über sieben Monate sowie eine Geldstrafe über 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro) aus. Die Zweitangeklagte muss 240 Euro (60 Tagessätze zu 4 Euro) bezahlen. Weiters wird eine bedingte Geldstrafe über 280 Euro widerrufen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil für die Zweitangeklagte ist rechtskräftig. Der Erstangeklagte hat keine Verteidigung. Ihm bleiben drei Tage Bedenkzeit.