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Heimliche Videos in Frauenkabine des SCR Altach: Angeklagter muss sich heute auch wegen Hackings verantworten

23.02.2026 • 09:13 Uhr
Heimliche Videos in Frauenkabine des SCR Altach: Angeklagter muss sich heute auch wegen Hackings verantworten
Der Tatort: Die Damen-Umkleide des SCR Altach. Paulitsch

Heute um 13 Uhr beginnt am Landesgericht Feldkirch die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorwürfe rund um heimliche Aufnahmen in der Frauenkabine des SCR Altach.

Heute von 13 bis 14.30 Uhr steht ein früherer Funktionär des SCR Altach vor dem Landesgericht Feldkirch. Wie berichtet, soll der 1991 geborene Mann junge Spielerinnen in der Umkleide des Vereins heimlich gefilmt haben. Neben den bereits bekannten Vorwürfen wird ihm auch widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem angelastet. Dieser Straftatbestand wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als sogenannter Hackerparagraf bezeichnet. Er stellt das unbefugte Eindringen in fremde IT-Systeme unter Strafe. Ob und wie dieser Vorwurf mit der Causa um den SCR Altach zusammenhängt, ist nicht bekannt.
Die Verhandlung führt Richterin Franziska Klammer. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Strafanträge

In der Causa liegen insgesamt zwei Strafanträge der Staatsanwaltschaft Feldkirch vor. Bereits bekannt war, dass dem ehemaligen Funktionär im Zusammenhang mit der Frauenmannschaft des SCR Altach vorgeworfen wird, unbefugte Bildaufnahmen angefertigt zu haben. Zudem soll er versucht haben, pornografische Darstellungen mündiger minderjähriger Mädchen herzustellen, indem er Spielerinnen beim Umziehen und Duschen filmte und fotografierte.

Darüber hinaus wird dem Angeklagten zur Last gelegt, zwischen Mai 2014 und September 2015 bei sich zuhause “und an anderen Orten in Vorarlberg Videos sowohl nackter unmündiger als auch mündiger minderjähriger Mädchen besessen” zu haben. Zusätzlich soll er von Ende September 2023 bis Mitte März 2025 entsprechende Darstellungen im Internet betrachtet haben.

Strafdrohungen

Für den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Für die Herstellung, den Besitz oder das Sich-Verschaffen von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial und von Darstellungen minderjähriger Personen reichen die Strafdrohungen je nach konkreter Ausgestaltung von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe. Unbefugte Bildaufnahmen können mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Keine Kameras gefunden

Wie berichtet, wurden im Zuge der Ermittlungen rund 30 Spielerinnen als mögliche Betroffene einvernommen. Bei einer Durchsuchung des Damentrakts im Altacher Stadion wurden keine Kameras sichergestellt. Der Verein sprach nach Bekanntwerden der Vorwürfe ein Betretungsverbot aus und organisierte Informationsangebote für Spielerinnen sowie bei Minderjährigen auch für deren Eltern.

Aufgrund der mit eineinhalb Stunden verhältnismäßig kurz anberaumten Hauptverhandlung, ist nicht davon auszugehen, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugeneinvernahmen geplant ist. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auch während der Hauptverhandlung noch Beweisanträge gestellt werden können. Es ist daher möglich, dass weitere Zeuginnen oder Zeugen beantragt oder ergänzende Beweise aufgenommen werden. Ob es bereits heute zu einem Urteil kommt, ist vor diesem Hintergrund offen.