Drei gegen einen: Fortsetzungsverhandlung um schwere Körperverletzung

Nach Vertagung der ersten Verhandlung und Ausscheiden eines Angeklagten wurde das Verfahren gegen zwei Männer fortgesetzt.
Nachdem ein Prozess um schwere Körperverletzung im Jänner vertagt werden musste, findet nun der zweite Verhandlungstermin statt. Damals fehlten ein Angeklagter, das mutmaßliche Opfer und zwei weitere wichtige Zeugen. Der Drittangeklagte schied aus. Er erhält einen gesonderten Prozess.
Das mutmaßliche Opfer, ein inzwischen 46-Jähriger, ist diesmal anwesend. Laut Aussagen der zwei verbliebenen Angeklagten hat es mit dem Mann in einem Bregenzer Lokal gegeben. Als die drei Männer von dort weggingen, habe der 46-Jährige sie verfolgt. Er sei aggressiv auf sie zugestürmt, woraufhin es zum Handgemenge zwischen ihm und dem Erstangeklagten gekommen sei. Anwesende trennten die Streitenden.
Gehörsturz und Wunden
Gehörsturz, mehrere Beulen und ein verwundetes Handgelenk: Diese Verletzungen führt der 46-Jährige an. Dabei sei es nur darum gegangen, dass einer der Angeklagten an der Bar statt vor, hinter dem Mann vorbeigehen solle. Nachdem ihn jemand gestoßen habe, habe die Security alle vier hinausgeschickt. Dort habe der inzwischen 40-jährige Erstangeklagte unvermittelt zugeschlagen.
Daraufhin sollen sie zu dritt auf ihn eingeschlagen haben. Außenstehende hätten bald eingegriffen. Im Handgemenge seien das mutmaßliche Opfer und der Erstangeklagte einmal gestürzt. Die drei Angeklagten seien schließlich weggerannt.
Klärung der Details
Die Zeugenaussage dauert über eine Stunde. Es wird umfassend erörtert, wo die vier Männer während der Schlägerei gestanden haben sollen. Zwischenzeitlich dirigiert der Mann manch Anwesende zur Veranschaulichung in die entsprechenden Positionen. Auch Skizzen fertigt er im Verhandlungssaal an, um den Sachverhalt möglichst detailgenau zu rekonstruieren.
Eine weitere Frage betrifft das Handy des Erstangeklagten. Der 46-Jährige fand und nahm es mit, weil er es für seines hielt. Später ging er damit zur Polizei – doch hier bleibt fraglich, wie viel Zeit verging. Zunächst heißt es, er ging am nächsten Tag. Dann zwei Tage später, schließlich drei.
Zeuge fehlt, Gutachten beantragt
Es entstehen Zweifel an seiner Version, vor allem hinsichtlich der Verletzungen. Die Auseinandersetzung sei nicht als Ursache des Hörsturzes belegt. Ebenso wird die Schwere der Handgelenksverletzung angezweifelt. Verteidigung und Privatbeteiligtenvertretung beantragen ein unfallchirurgisches Gutachten.
Zudem fehlt erneut ein weiterer wichtiger Zeuge. Auch dessen Einvernahme wird beantragt. Die Richterin vertagt den Prozess auf unbestimmte Zeit.