Unfallfahrt auf Parkplatz endet für 15-Jährigen vor Gericht

Ein 15-Jähriger verursachte auf einem Parkplatz einen Autounfall. Nun muss er sich für diesen und weitere Anklagepunkte verantworten.
Über 11.000 Euro Schaden entstanden durch den Unfall. Der 15-jährige Angeklagte soll auf einem Parkplatz herumgefahren und gegen eine Säule gekracht sein. Auf dem Rücksitz habe ein Freund geschlafen, blieb jedoch unverletzt. Zudem hatten die beiden gemeinsam mit einer dritten Person eine Bankomatkarte entwendet und sich beispielsweise Snacks gekauft.
Wie geht es für ihn weiter?
Die Anklageschrift inkludiert: schwere Sachbeschädigung, Gefährdung körperlicher Sicherheit, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, Betrug und Diebstahl. Der junge Mann bekennt sich teilweise schuldig.
Dabei zeigt sich der 15-Jährige in manchen Punkten unwissend: Er sei nicht davon ausgegangen, dass die Karte gestohlen war. Ebenso habe er seinen schlafenden Kumpel auf dem Rücksitz vergessen.
Mit Fortlauf der Verhandlung rückt die Frage ins Zentrum: Wie geht es für ihn weiter? Der Angeklagte hat bereits Vorstrafen, sitzt zum Zeitpunkt der Verhandlung in Untersuchungshaft und nimmt Verfahrenshilfe in Anspruch. Gemeinsam mit seinen Helfern hat er Pläne ausgearbeitet, wie er nach der Haftentlassung sein Leben ordnen möchte. Bislang habe es ihm an Struktur gefehlt. Nach der Haft habe er eine sichere Wohnsituation in Aussicht. Mit einer Beschäftigung sehe es ebenfalls gut aus. Er wolle zudem seinen Freundeskreis ändern.
In ihren Schlussplädoyers greifen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung diese Vorhaben auf. Beide erachten die aktuelle Gefängnisstrafe als “Warnschuss” und machen deutlich: So wie bisher kann es für den Angeklagten nicht weitergehen.
Allerletzte Chance
Richterin Kathrin Feurle verkündet einen Schuldspruch und folgt dabei weitestgehend der Anklageschrift. Der junge Mann wird zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, davon sechs Monate bedingt, sowie zur Zahlung von 5000 Euro Schadensersatzansprüchen an den Besitzer des Autos verurteilt. Zudem muss er weiterhin Bewährungshilfe und Suchtberatung in Anspruch nehmen. Vom Widerruf einer früheren Strafe wurde abgesehen. Die Richterin macht klar: Das sei seine allerletzte Chance.
Sie erachtet sein Unwissen zur Herkunft der Bankomatkarte als Schutzbehauptung. Er habe angesichts der Aussagen auch sicher gewusst, dass ein Freund auf dem Rücksitz war. Zudem müsse ihm auch ein möglicher Schaden von über 5000 Euro im Falles eines Unfalls klar bewusst gewesen sein.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklären Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig.