Frau ins Auto gedrängt, Beamte beschimpft – Junger Mann verurteilt

Ein Mann soll seine Freundin ins Auto gezerrt haben. Noch am gleichen Tag wird der Mann festgenommen und droht der Polizei mit dem Tod.
Der 22-jährige Angeklagte soll seine Freundin im Zuge eines Streits im Auto angegriffen haben. Sie habe versucht zu flüchten. Er habe sie wieder hineingezerrt. Doch jene Frau selbst beschreibt: Sie sei freiwillig mit ihrem Freund mitgegangen. Die leichte Verletzung sei bei einer harmlosen Rangelei entstanden. Aussagen von zwei Zeugen in der Nähe beschreiben jedoch in weiten Teilen ersteres Szenario.
Polizei beschimpft
Doch damit nicht genug: Später am Tag sei der Mann stark alkoholisiert in eine Polizeikontrolle gefahren. Die Frau sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Auto gesessen. Nach der Festnahme habe er die Beamten beschimpft. Sie seien “Dreck”. Er könne ihnen “ins Gesicht kotzen”. Besonders markant: “Ich merke mir eure Gesichter! Ich bringe euch um!”
Der Angeklagte kann sich an seine Worte gegenüber der Polizei aufgrund seines damaligen Alkoholgehalts nicht mehr erinnern. Er ist jedoch bereit, die Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen.
Sieben Monate Haft
Richterin Verena Wackerle verkündet einen Schuldspruch zu den Anklagepunkten der Nötigung und gefährlichen Drohung. Vom Vorwurf der Körperverletzung wird der Angeklagte freigesprochen.
Keiner der Befragten – Angeklagter, Freundin, zwei weitere Zeugen – spricht von der vorgeworfenen Körperverletzung. Es entsteht ein Zweifel, der in diesem Fall letztlich zum Freispruch führt.
Das Gericht glaubt der Darstellung der beiden Zeugen, wonach der 22-Jährige seine Freundin genötigt habe, ins Auto einzusteigen. Sie kennen den Angeklagten nicht und haben keinen anderweitigen Grund ihn zu belasten. Die Worte gegenüber der Polizei wurden von mehreren Beamten im Gerichtssaal bestätigt. Zudem bekennt sich der Angeklagte diesbezüglich schuldig.
Der 22-Jährige wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Angesichts mehrerer Vorstrafen sei eine Haft unausweichlich. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.