“So stimmt das nicht”: Klauser Bürgermeister kontert Vorwürfen von Vogel

Simon Morscher widerspricht den Aussagen von Gemeindevertreter Heinz Vogel im NEUE-Bericht und legt Zahlen sowie Abläufe zu zwei Projekten dar.
Von Tobias Holzer und Martin Begle
Der NEUE-Artikel über zahlreiche Aufsichtsbeschwerden in Klaus sorgt in der Vorderlandgemeinde für ordentlichen Wirbel. Gemeindevertreter Heinz Vogel hatte darin mehrere Projekte kritisiert. Nun meldete sich Bürgermeister Simon Morscher zu Wort: Er sieht “zentrale Punkte falsch dargestellt”.
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Projekt “Sportplatz 2.0”
Im Artikel entstehe Morscher zufolge der Eindruck, das Projekt rund um Spielplatz und Pumptrack sei ohne Budget und ohne Beschluss umgesetzt worden. Laut Bürgermeister waren im Voranschlag 2025 insgesamt 31.000 Euro vorgesehen. Die Gesamtkosten inklusive Abbruch beliefen sich demnach auf 101.376 Euro. Dem gegenüber stünden Einnahmen und Sponsoring in Höhe von 67.336 Euro. Damit betrugen die tatsächlichen Kosten für die Gemeinde 34.040 Euro. Die Budgetüberschreitung habe bei rund 3040 Euro gelegen.
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Die Kritik der Aufsichtsbehörde habe sich auf einen formalen Aspekt bezogen, konkret auf die fehlende vorherige Beschlussfassung über die Gesamtinvestitionssumme. Die Gemeindevertretung sei im April 2025 informiert worden, der Bedeckungsbeschluss sei am 17. September 2025 mehrheitlich erfolgt, die Vergabe am 13. Oktober 2025 im Gemeindevorstand. Gemeindevertreter Vogel kritisierte im Artikel, dass man „einfach dahin gewurstelt“ habe.
Ziegenstall
Weiters behauptet Vogel, der Bürgermeister habe eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan ohne Ausschusssitzung bewilligt. „Erstens hat nicht der Bürgermeister allein entschieden, sondern der Gemeindevorstand – und zwar einstimmig“, so Morscher. Der Raumplanungsausschuss sei außerdem nicht zuständig gewesen, da es sich nicht um eine Umwidmung, sondern um eine Ausnahme gemäß § 22 Abs. 2 Raumplanungsgesetz gehandelt habe. Der Beschluss betreffe ein Gebäude mit 24 Quadratmetern für maximal vier Ziegen. Die Bewilligung sei auf zehn Jahre befristet und ausschließlich auf Nutztierhaltung beschränkt. Laut dem Gemeindechef wurden zusätzliche Prüfungen durchgeführt, unter anderem durch die Baurechtsverwaltung.

Zudem verweist Morscher darauf, dass im Jahr 2024 eine vergleichbare Ausnahme auf derselben Rechtsgrundlage beschlossen worden sei, ebenfalls ohne Befassung des Raumplanungsausschusses und einstimmig im Gemeindevorstand.
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)