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Porsche-Betrug: Kauf für 185.000 Euro vor Gericht

24.03.2026 • 15:47 Uhr
Porsche-Betrug: Kauf für 185.000 Euro vor Gericht
Aus dem Schuldbekenntnis wird ein zähes Ringen. Frick

Im Sommer 2024 wollte ein inzwischen 47-Jähriger einen Porsche für fast 185.000 Euro kaufen – trotz laufenden Insolvenzverfahrens. Der Kaufvertrag war unterschrieben, doch die Sache flog auf.

Die Verteidigung beantragt zu Beginn ein diversionelles Vorgehen: Der 47-jährige Angeklagte sei unbescholten, die Tat blieb beim Versuch, dem Autohaus entstand kein Schaden, der Mann beherrsche die deutsche Sprache eingeschränkt, spezial- oder generalpräventive Maßnahmen liegen nicht vor. Er werde sich auch schuldig bekennen und geständig zeigen.

Zähes Ringen

Dieses Geständnis fällt allerdings nicht so leicht, wie zunächst angekündigt. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, dass er in einem Autohaus auf den Kauf des Porsches gedrängt habe. Der Preis betrug fast 185.000 Euro. Um das Auto auf Kredit kaufen zu können, soll er ein monatliches Einkommen von 10.000 Euro und finanzielle Verpflichtungen von 900 Euro angegeben haben. Ein Insolvenzverfahren gegen ihn verschwieg er.

Behörden informierten im Zuge einer weiteren amtlichen Maßnahme das Autohaus. Hierdurch erfuhr dieses auch von der Insolvenz des Angeklagten. Aufgrund dieser Geschehnisse wurde der bereits unterzeichnete Kaufvertrag hinfällig.

Vor Gericht spricht der Mann von Verständigungsproblemen. Er habe gedacht, es handle sich um eine Abfrage bei der Bank, keinen Kaufvertrag. Warum er dennoch ein Dokument, über solch eine Summe unterzeichnet habe? Dieser Frage weicht der Angeklagte immer wieder aus. Er beteuert zigfach seine Schuld. Nur schrittweise zeigt sich die Wahrheit. Fragen müssen laufend wiederholt werden.

Letztlich Diversion

Nach einer Unterbrechung macht der 47-Jährige klar, dass auch im Gerichtssaal Verständnisprobleme vorlagen. Er habe eine eigenwillige Beziehung zum Verkäufer aufgebaut, auch privat. Tatsächlich habe sich sein Einkommen in besseren Zeiten auf 10.000 Euro belaufen. So habe er es damals auch angegeben. Den Verkäufer treffe keinerlei Schuld.

Schließlich ist eine Diversion möglich. Der Angeklagte muss eine Summe von 2800 Euro bezahlen, damit das Verfahren abgeschlossen wird. Er bezahlt den Betrag noch vor Ort.