Sozialleistungen trotz Auslandsaufenthalt: Prozess um 46.000 Euro

Einem 60-Jährigen wird schwerer Betrug vorgeworfen: Er soll Auslandsaufenthalte nicht an Land und Pensionsversicherung gemeldet und sich dadurch bereichert haben.
Der 60-jährige Frührentner bezieht sowohl Pflegegeld als auch Wohnbeihilfe. Eine maßgebliche Voraussetzung dafür ist in beiden Fällen der gewöhnliche Hauptwohnsitz in Österreich. Kurz gesagt, verfällt der Anspruch für beides vollständig, wenn sich der Bezieher mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland aufhält. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er sich die letzten Jahre vorwiegend in Bosnien-Herzegowina aufgehalten habe. Dem Land Vorarlberg und der Versicherungsanstalt entstanden ein Gesamtschaden von rund 46.000 Euro.
Immer wieder einzelne Tage
Der Angeklagte sagt aus, er habe sich immer nur kurzfristig in Bosnien aufgehalten. In Summe sei dies in keinem Jahr länger gewesen als zwei Monate. Einzige Ausnahme bildet dabei das Jahr 2021, als er einige Zeit im Krankenhaus verbringen musste. Als er dies damals meldete, habe ihm ein Landesbediensteter mitgeteilt, dass bis zu sechs Monaten Abwesenheit kein Problem darstellen. Dabei ging es um die Wohnbeihilfe.
Das Gericht konfrontiert ihn mit einer Aufstellung, die Ein- und Ausreisen in Bosnien listet. Der Angeklagte erklärt, er werde nicht immer kontrolliert. Speziell wenn vor der bosnischen Grenze Stau herrscht, werden viele Fahrzeuge einfach durchgewunken. Somit sei nicht jede Ein- und Ausreise erfasst. Weiters fahre er immer wieder über andere Grenzen. Er habe sich somit öfters zwischenzeitlich in Österreich aufgehalten.
Auto und bosnische Adresse
Zudem sei teils auch nur das Auto während der Ein- und Ausreisen erfasst worden. Daher stellt sich die Frage, wer denn mit dem Auto des Angeklagten nach Bosnien fuhr. Es wird letztlich aber klar: Er war immer mit dabei, teils allein, teils mit Lebensgefährtin und Verwandten.
Während der Verhandlung kommen eine Vielfalt an Fragen auf. Beispielhaft dafür ist eine bosnische Wohnadresse im Reisepass des Angeklagten. Er sagt: “Die habe ich seit meiner Geburt drinnen.” Er brauche sie, um seinen Pass zu verlängern.
Aufenthalte gemeldet
Widersprüchlich bleiben die Angaben zu den gemeldeten Auslandsaufenthalten. Der Angeklagte gibt zu, seine Reisen nicht immer gemeldet zu haben. Diese seien oft spontan gewesen. Einen Teil habe er aber gemeldet. Die einberufenen Zeugen von Land und Versicherungsanstalt finden jedoch keine Vermerke, die seine Aussage bestätigen.
Verteidiger Clemens Achammer stellt einen Antrag auf Einberufung weiterer Zeugen. Diese sollen bezeugen können, dass der Angeklagte sich während vorgeworfener Auslandszeiten tatsächlich in Österreich aufhielt. Den Anträgen wird stattgegeben und die Verhandlung vertagt.