Trotz Schutzstatus: Jagd auf Birkhähne soll zeitweise erlaubt werden

Im Bezirk Bludenz soll die Birkhahn-Jagd fortgesetzt werden. Ein aktueller Verordnungsentwurf sieht 124 Abschüsse vor und kann noch bis Anfang Mai kommentiert werden.
Das Birkwild gilt in Vorarlberg laut Roter Liste als gefährdet. Dennoch soll die Bejagung auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz beabsichtigt, in den Jahren 2026/2027 und 2027/2028 die „zeitweise Bejagung von Birkhähnen in Teilbereichen des Verwaltungsbezirkes Bludenz“ zuzulassen. Der entsprechende Verordnungsentwurf liegt derzeit auf. Stellungnahmen können noch bis 4. Mai eingebracht werden.
Zwischen 11. und 31. Mai
Konkret ist vorgesehen, dass jeweils ein Birkhahn pro definiertem Jagdgebiet erlegt werden darf. Insgesamt ergibt sich daraus eine Abschussfreigabe von 124 Tieren. Die Jagd soll ausschließlich zwischen 11. Mai und 31. Mai stattfinden.
Die Entnahme ist an klare Bedingungen geknüpft. So dürfen nur männliche Tiere bejagt werden, auch „ranghöchste Birkhahnen am Balzplatz (Alphahahnen)” dürfen nicht erlegt werden. Zudem ist die Jagd nur unter Aufsicht eines Jagdschutzorgans erlaubt.
Bestände stabil
Die Vorarlberger Jägerschaft stützt den Antrag auf langjährige Erhebungen. Seit dem Jahr 2000 wird das Birkwild landesweit beobachtet. Demnach zeigen jüngste Auswertungen „in allen Regionen Vorarlbergs stabile bis leicht positive Bestände“. Auch auf nationaler Ebene würden diese Daten bestätigt. Sie seien Teil des österreichischen Berichts an die Europäische Kommission und würden „eine stabile Bestandsentwicklung des Birkwildes in sämtlichen alpinen Regionen Österreichs“ belegen.
Mehr Abschüsse möglich
Trotz einer rechnerisch höheren möglichen Entnahme von 137 Birkhähnen werde die Zahl bewusst nicht erhöht. Begründet wird dies mit natürlichen Schwankungen etwa durch Witterung, Fortpflanzung oder zunehmende Freizeitnutzung.
Grundsätzlich unterliegt das Birkwild einer ganzjährigen Schonung. Die geplante Verordnung stellt daher eine Ausnahme dar. Ziel sei eine „selektive und vernünftige Nutzung von Birkhahnen in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen“.
Die kurze Jagdzeit im Mai liegt laut Unterlagen nach der Hauptpaarungsphase und soll Störungen möglichst gering halten.
Jahrelange Kritik
Naturschutzorganisationen stehen der Praxis seit Jahren kritisch gegenüber. Auch in Vorarlberg fordert der Naturschutzbund immer wieder ein Ende der Abschüsse.
In Oberösterreich wurde im Jahr 2025 eine vergleichbare Ausnahmeverordnung aufgehoben. Diese hätte den Abschuss von mehreren Dutzend Birkhühnern während der Balzzeit zu jagdlichen Freizeitzwecken erlaubt. Der Schritt erfolgte nach rechtlichen Einwänden, wonach die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Schonzeit nicht ausreichend begründet seien. Anders als in Vorarlberg ist die Entnahme hier auf männliche Tiere beschränkt.