Lokal

Fake-Profil mit intimen und beleidigenden Inhalten erstellt: 25-Jähriger vor Gericht

08.04.2026 • 11:14 Uhr
Fake-Profil mit intimen und beleidigenden Inhalten erstellt: 25-Jähriger vor Gericht
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Syrer wies Vorwürfe zurück, mutmaßliches Opfer per Video einvernommen. So entschied das Gericht.

Es ist ein Fall, der zumindest in einem Punkt an die derzeit intensiv öffentlich diskutierten strafrechtlichen Vorwürfe rund um Collien Fernandes erinnert. Die Schauspielerin wirft ihrem Ex-Mann vor, über längere Zeit Fake-Profile in ihrem Namen betrieben und darüber pornografische Inhalte sowie sexuelle Kontakte mit Dritten initiiert zu haben. Die Vorwürfe sind Gegenstand von Ermittlungen, für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Mit einem ähnlichen Vorwurf sieht sich ein 25-Jähriger Arbeiter aus dem Bezirk Feldkirch konfrontiert. Laut Anklage soll der Mann im vergangenen Jahr ein Fake-Profil von einer Frau erstellt haben. Dafür soll er Bilder vom Instagram-Account der Betroffenen verwendet haben. Dazu habe er beleidigende und intime Texte veröffentlicht und den echten Account der Frau verlinkt. Der Fake-Account soll rund drei Monate aktiv gewesen sein, die Inhalte laut gerichtlichen Feststellungen zumindest eine Woche abrufbar.

Bis zu einem Jahr Haft möglich

Rechtlich fällt ein solches Vorgehen unter Paragraf 107c Strafgesetzbuch. Dieser stellt die fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems unter Strafe, wenn dadurch die Lebensführung einer Person unzumutbar beeinträchtigt wird. Erfasst sind dabei etwa das wiederholte Kontaktieren, das Verbreiten von persönlichen Daten oder Bildern sowie das Auftreten unter falscher Identität. Die Strafdrohung reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe

Mutmaßliches Opfer per Video einvernommen

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er gab an, die Frau kaum zu kennen. Man habe sich vor sieben Jahren einmal getroffen, danach habe es keinen Kontakt mehr gegeben. Seit zwei Jahren habe er keine aktive Telefonnummer mehr, diese sei gesperrt. Die Frau habe ihn über Instagram kontaktiert und nach seiner Nummer gefragt.

Das mutmaßliche Opfer, das trotz Zeugenladung nicht vor Gericht erschien, wurde kurzerhand per Video einvernommen. Sie bestätigte, den Angeklagten über Instagram angeschrieben zu haben. Dieser habe ihr bereits ein Jahr zuvor geschrieben, ein Treffen mit sexueller Absicht vorgeschlagen und sie nach einer Absage beleidigt. Einen entsprechenden Chatverlauf legte sie vor. Der Angeklagte räumte daraufhin ein, mit der Frau kommuniziert zu haben, bestritt jedoch, ein Fake-Profil erstellt zu haben.

Die Frau forderte 3500 Euro Schadenersatz. Die psychische Belastung sei erheblich gewesen, erklärte die Zeugin. “Ganz Vorarlberg hat das mitbekommen.”

Schuldspruch

Das Gericht folgte der Anklage. Der 25-Jährige, der die Vorwürfe bis zuletzt bestritt, wurde zu einer Geldstrafe von 1600 Euro (200 Tagessätze zu je acht Euro) verurteilt. Zusätzlich wurde eine frühere bedingte Geldstrafe in der Höhe von 2400 Euro widerrufen. Seine Verantwortung sei „völlig widerlegt“, führte der Richter aus. Er sei überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.