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Ein einsamer Parkplatz, der “Traummann”, dann kamen die Übergriffe

03.04.2026 • 14:41 Uhr
Ein einsamer Parkplatz, der "Traummann", dann kamen die Übergriffe
Der Angeklagte bestreitet seine Schuld. Frick

Nach einem ersten Treffen soll ein junger Mann sich an einer Gleichaltrigen vergriffen haben. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Eine Nacht im Mai, ein einsamer Parkplatz: Zwei junge Menschen trafen sich wie verabredet. Der inzwischen 24-jährige Angeklagte fuhr vor. Die knapp ein Jahr jüngere Frau stieg in sein Auto. Er legte seinen Kopf auf die Armlehne, sie streichelte ihn. Sie sprachen, bis einer der beiden das Treffen beenden wollte und sie ausstiegen. Was dann geschehen sein soll, endet Monate später im Gerichtssaal.

Übergriffe

Laut Anklage sei Folgendes geschehen: Der 24-Jährige packte die junge Frau an Armen und Hüfte. Er griff ihre Brüste, versuchte seine Hand in ihre Hose zu schieben, ihre Hand wollte er an seinen Penis ziehen. Sie wand sich los, er drückte sie dann gegen ihr Auto. Führte Stoßbewegungen gegen ihren Körper aus wie beim Geschlechtsverkehr. Ihre Bitten aufzuhören, blieben ungehört. Die Frau konnte sich schließlich losreißen und dem Mann einen gezielten Tritt verpassen.

Der junge Mann bestreitet diese Version vehement. Es sei ein netter Abend gewesen, doch er wollte keine Beziehung zu dieser Frau. Er schickte im Nachgang einen Snap (selbstlöschende Bilder auf der Social-Media-Plattform Snapchat), wollte mit ihr befreundet bleiben. Am nächsten Tag habe sie ihn dann online blockiert. Seiner Schilderung nach habe sie ihn als ihren “Traummann” bezeichnet und fühle sich jetzt verschmäht.

Toxische Beziehung

Die 23-Jährige wird gesondert einvernommen, damit sie dem Angeklagten nicht begegnen muss. Unter Tränen erzählt sie die Ereignisse wie auch in der Anklage. Wie sich später herausstellte, war ihre beste Freundin in einer Beziehung mit dem Angeklagten. Diese Beziehung bezeichnet der 24-Jährige während seiner Einvernahme als “schön”.

Die Ex-Freundin beschreibt das anders: “Er hat alles kontrolliert, wollte immer wissen, wo ich hingehe, mit wem ich mich treffe.” Gewalt habe er ihr keine angetan, doch sie traue ihm eine Tat wie vorgeworfen zu.

Stimmige Geschichte

Die Vorsitzende des Schöffensenats Lea Gabriel verkündet einen Schuldspruch. Die Geschichte der 23-Jährigen sei in sich stimmig und ihr Verhalten sehr glaubwürdig. Zudem wäre es angesichts der Situation ein Leichtes für sie gewesen, den Angeklagten einer Vergewaltigung zu bezichtigen. Stattdessen habe weder sie noch jemand anders ihn in irgendeiner Weise über Gebühr belastet.

Der Schöffensenat verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 8100 Euro (300 Tagessätze zu 27 Euro). Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.