“Es tut mir schrecklich leid”: Prozess nach Unfall mit 1,9 Promille in Lustenau

24-jähriger Unterländer wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Diese Strafe fasste er aus.
Der 24-Jährige kommt auf Krücken in den Gerichtssaal. In seinem Fuß stecken noch Schrauben und zwei Platten. Was passiert sei, tue ihm „schrecklich leid“. Der Unfall habe ihn auch psychisch stark belastet. Seinen Alkoholkonsum habe er in den vergangenen Monaten deutlich eingeschränkt.
Der Arbeiter aus dem Unterland muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Laut Anklage soll er Ende Oktober 2025 in Lustenau mit 1,9 Promille Alkohol im Blut in eine bevorrangte Kreuzung eingefahren sein. Ohne anzuhalten kollidierte er mit einem Lkw. Er selbst, sein Beifahrer und der Lkw-Fahrer wurden verletzt.
Der Angeklagte bekennt sich schuldig. Er könne sich an den eigentlichen Zusammenstoß nicht erinnern. „Die Erinnerung hat aufgehört, nachdem ich geblinkt habe“, sagt er. Normalerweise habe er das Auto stehen gelassen, wenn er getrunken habe. Aus heutiger Sicht tue ihm die Sache sehr leid. Es sei ihm auch psychisch nicht gut gegangen. Er sei froh, dass nicht mehr passiert sei.
Seine Verteidigerin Olivia Lerch verweist auf das Geständnis und die Reue. Ihr Mandant habe sich bei den Beteiligten entschuldigt, die Tat sei ihm eine „große Lehre“ gewesen. Es gehe allen Beteiligten verhältnismäßig gut. Ein mildes Urteil mit Auflagen sei sinnvoller als eine strengere Strafe, so Lerch.
Richter Elias Klingseis folgt im Wesentlichen dieser Argumentation. Er verhängt vier Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 3240 Euro. Zusätzlich erteilt er dem Unfallfahrer die Weisung, sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.