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Als Justizwachebeamtin Handys ins Gefängnis geschmuggelt und mit Häftling intim gewesen: Prozess in Feldkirch

01.06.2026 • 19:30 Uhr
Als Justizwachebeamtin Handys ins Gefängnis geschmuggelt und mit Häftling intim gewesen: Prozess in Feldkirch
Frühere Justizwachebeamtin wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. APA

Über Jahre soll eine Bedienstete der Justizanstalt Feldkirch ihre Stellung missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem vor, verbotene Gegenstände weitergegeben und Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Am Dienstag muss sie vor den Richter.

Früher führte sie Untersuchungshäftlinge in den Gerichtssaal. Am Dienstag muss eine ehemalige Justizwachebeamtin selbst auf der Anklagebank des Landesgerichts Feldkirch Platz nehmen. Der Frau, Jahrgang 1990, wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mitangeklagt ist ein Mann (Jahrgang 1992), der sie zu den Taten angestiftet und sie so bestochen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, zwischen 2018 und 2025 wiederholt Nahrungsmittel, Bargeld, Toilettenartikel, Schmuck, Kleidung und Mobiltelefone in die Justizanstalt Feldkirch geschmuggelt und an Strafgefangene übergeben zu haben. Außerdem soll sie Dienstgeheimnisse und Informationen über Häftlinge an mehrere Insassen weitergegeben haben. Als Gegenleistung soll sie unter anderem Gutscheine, Einladungen zu Veranstaltungen und Eintrittskarten erhalten haben. Weiters wird ihr vorgeworfen, eine intime Beziehung zu einem Strafgefangenen ihrem Arbeitgeber nicht gemeldet zu haben.

Chats ausgewertet

Der Mitangeklagte soll die Justizwachebeamtin zu den Taten bestimmt und sie dadurch bestochen haben. Teile der Anklage stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein ehemals führendes Mitglied einer Vorarlberger Rockergruppierung. Aus der Auswertung eines Mobiltelefons sollen mehr als 2600 Chatnachrichten zwischen den beiden Beschuldigten hervorgegangen sein.

Die ehemalige Justizwachebeamtin machte sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Disziplinarverfahren von ihrem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen. Die Bundesdisziplinarbehörde suspendierte die Frau bereits. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Suspendierung.

Für den ganzen Tag anberaumt

des Schöffengerichts ist Richterin Verena Wackerle, die zuletzt den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann nicht rechtskräftig verurteilt hatte. Die Hauptverhandlung beginnt um 8.30 Uhr und ist für den gesamten Tag anberaumt. Es ist daher davon auszugehen, dass eine ganze Reihe von Zeugen gehört werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.