“Dann machen wir einen Deckel drauf.” – Urteil um fehlende Handys

Ein 34-Jähriger steht zum wiederholten Male wegen fehlender Handys und eines falschen Vertrags vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen.
Ein gefälschter Vertrag, gestohlene Handys und fiktive Personen: Der Prozess gegen den 34-jährigen ehemaligen Handyshop-Mitarbeiter umfasst mehrere Vorfälle. Im April fand die vorherige Verhandlung statt. Damals wurde vertagt, um zwei weitere Zeugen zu laden. Die NEUE berichtete.
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Letzte Zeugen
Jene beiden Zeugen sollen Aufschluss über die Funktionsweise einer Bonitätsprüfung geben. Es stellt sich allerdings schnell heraus, dass sie diese nicht im Detail darlegen können. Unzweifelhaft bleibt allerdings: Die Bonitätsprüfung wurde umgegangen. Im letzten Verhandlungstermin wurde dies durch eine inzwischen entfernte Zusatzoption begründet.
Im Namen einer Kundin soll der 34-Jährige eine Vertrag verlängert haben. Zehn Handys wurden direkt aus dem Handyshop gestohlen – ein Video zeige den Angeklagten mit einem Paket in der Hand. Weiters wurden Verträge auf Personen mit Reisepässen aus verschiedenen osteuropäischen Ländern abgeschlossen. Zu diesen gab es jeweils ein Handy dazu. Der Haken dabei: Die Reisepässe existieren nicht.
Es werden keine weiteren Beweisanträge gestellt. “Dann machen wir einen Deckel drauf”, sagt Richter Alexander Wehinger angesichts der ausführlich behandelten Verhandlungssache.
Keine Alternative
Das Gericht befindet den Angeklagten für schuldig des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls und des schweren Betrugs. Über den 34-Jährigen wird eine Geldstrafe von 7200 Euro (360 Tagessätze zu 20 Euro) verhängt. Die Hälfte dieser Strafe ist allerdings bedingt.
Zusätzlich dazu ist ein Schadensersatz von über 8000 Euro an die Betreiber des Handyshops zu bezahlen. Mildernd wirkt die Unbescholtenheit des Angeklagten. Demgegenüber stehen erschwerend das Zusammenkommen mehrerer Delikte sowie die Tatwiederholung.
Der Richter begründet seine Entscheidung angesichts des falschen Handyvertrags damit, dass die Aussage der vermeintlichen Kundin sehr aussagekräftig war. Der Angeklagte habe erzählt, wie er ihr das Handy gegeben habe. Eine falsche IMEI entlarvte die Sache. Dabei handelt es sich um die International Mobile Equipment Identity, eine 15-stellige Identifikationsnummer, welche für jedes Gerät einzigartig ist. “Irgendwann ergibt eins und eins einfach zwei”, bemerkt der Richter.
Auch bei den restlichen Tatvorwürfen präsentiere sich keine andere Alternative. Der Angeklagte habe seine Version nicht glaubwürdig dargestellt. Der 34-Jährige akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.