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“Ich habe gewusst, das kann jetzt tödlich ausgehen.” – Mann ging schwer bewaffnet ins Krankenhaus

08.06.2026 • 15:42 Uhr
"Ich habe gewusst, das kann jetzt tödlich ausgehen." - Mann ging schwer bewaffnet ins Krankenhaus
Heute sitze kein Angeklagter, sondern ein Betroffener vor Gericht. Frick

Nachdem ein 45-Jähriger schwer bewaffnet ins Krankenhaus ging, findet er sich nun vor Gericht wieder. Dort ist jedoch nicht die Schuldfrage zentrales Thema.

Zu Beginn der Verhandlung stellt der Vorsitzende des Schöffensenats, Elias Klingseis, mehrmals klar: Heute sitze ein Betroffener vor ihnen, kein Angeklagter. Hintergrund ist, dass die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum im Raum steht. Der 45-jährige Mann soll bei seinen Delikten unzurechnungsfähig gewesen sein.

Schwerbewaffnet

Staatsanwältin Sophia Gassner schildert die vorgeworfenen Ereignisse. Demnach ging der 45-Jährige im Jänner wegen Kopfschmerzen mit mehreren Waffen Richtung Krankenhaus. Seine Ausrüstung umfasste eine geladene Schreckschusspistole, Messerklinge, Pfefferspray und Axt. Auf seinem Weg zielte er auf Fahrzeuge, wollte in ein anderes Krankenhaus, doch niemand hielt an.

Im Anschluss passte der Mann eine Frau mit Kind in der Tiefgarage ab. Er bedrohte die Mutter mit der Schreckschusspistole, wollte, dass sie ihn nach Bludenz fährt. Sie übergab ihm ihre Autoschlüssel und floh mit der Tochter ins Innere des Gebäudes. Der Bewaffnete fuhr nicht nach Bludenz, sondern ging in den Eingangsbereich des Krankenhauses. Letztlich nahm ihn die Cobra fest.

Ruhig geblieben

Nach den ausführlichen Darstellungen der Staatsanwaltschaft fragt das Gericht, wie der 45-Jährige sich bekennt. Dieser steht zu sämtlichen Vorwürfen.

Die bedrohte Frau ist als Zeugin geladen und schildert die Vorfälle weitestgehend identisch. Sie habe die Pistole für echt gehalten. “Ich habe gewusst, das kann jetzt tödlich ausgehen”, erzählt die Frau, die sich überrascht zeigte, dass sie während des Vorfalls ruhig geblieben und nicht in Panik ausgebrochen sei.

Der Gerichtssachverständige Reinhard Haller sieht alle Bedingungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erfüllt. Er führt die Probleme des Betroffenen auf jahrelangen, schweren Suchtmittelmissbrauch, vor allem mit Cannabis, zurück. Dennoch sei es unter bestimmten Bedingungen möglich, von einer Unterbringung abzusehen. Aber auch dann seien lange und intensive Therapien notwendig.

Strenge Bedingungen

Das Schöffengericht spricht die Unterbringung letztlich auf eine fünfjährige Probezeit bedingt aus. Der 45-Jährige muss dafür jedoch mehrere Bedingungen erfüllen. Er muss eine aktuell laufende Therapie abschließen, eine stationäre Drogentherapie in Anspruch nehmen und danach in engem Kontakt mit der Drogenberatung bleiben. Dazu zählen auch regelmäßige Harnkontrollen und absolute Alkohol- und Drogenabstinenz. Weiters wird über ihn ein Waffenverbot verhängt.

Das Urteil ist rechtskräftig.