31-Jähriger soll geistig Beeinträchtigten vergewaltigt haben

Ein 31-Jähriger soll einen psychisch beeinträchtigten Mann vergewaltigt haben. Vor Gericht bestreitet er die Vorwürfe.
Eine zufällige Begegnung an einem Bahnhof soll für einen jungen Mann schlimme Folgen gehabt haben: Er soll vom inzwischen 31-Jährigen vergewaltigt worden sein. Laut Staatsanwaltschaft haben sie einen Joint geraucht, zusammen getrunken, bis der Angeklagte sein Gegenüber in eine Kellerwohnung mitnahm. Dort habe der 31-Jährige den Mann anal vergewaltigt. Ein weiterer Faktor kommt hinzu: Das mutmaßliche Opfer ist geistig beeinträchtigt und angeblich auf dem Niveau eines Fünf- bis Sechsjährigen.
Nicht funktioniert
Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Gewisse Aspekte stimmen mit der Anklage überein: Die beiden haben sich an jenem Tag zum ersten Mal gesehen. Sie haben gemeinsam getrunken und Cannabis geraucht. Doch in anderen Teilen gehen die Geschichten auseinander. Laut Angeklagtem habe das mutmaßliche Opfer Geschlechtsverkehr gewollt. Sie sollen schließlich in die ehemalige Wohnung des Angeklagten gegangen sein.
Mit dem Geschlechtsverkehr habe es allerdings “nicht funktioniert”. Was er damit meint, bleibt im Gerichtssaal zweifelhaft. Nach längerer Diskussion heißt es von seiner Seite, dass sie ungefähr “drei bis vier Minuten” Sex hatten. Er habe allerdings keinen Samenerguss gehabt. Demgegenüber steht, dass beim mutmaßlichen Opfer Spermaspuren gefunden wurden, laut DNA-Analysen sind diese auf den Angeklagten zurückzuführen.
Mehrmals fragen die Vorsitzende, die Verteidigung und der Sachverständige, ob für den 31-Jährigen die Beeinträchtigung des anderen Mannes ersichtlich gewesen sei. Immer wieder verneint er die Frage. Laut dem Sachverständigen Reinhard Haller müsste für den Angeklagten ersichtlich gewesen sein, dass das mutmaßliche Opfer beeinträchtigt sein könnte.
Die anschließende kontradiktorische Einvernahme des Betroffenen erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Vier Jahre Haft
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel befindet den Angeklagten für schuldig. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Zudem muss er 1000 Euro an das Opfer bezahlen.
Das Gericht sieht keinen Grund, warum der Betroffene diese Geschichte erfinden sollte. Weiters ist laut der Vorsitzenden auffallend, dass der Angeklagte er bei der Polizei alles abstritt, aber vor Gericht alles bestätigt, wofür inzwischen Beweise vorliegen. Allein den Geschlechtsverkehr beschreibe er als einvernehmlich.
Mildernd wirkt die Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt. Erschwerend erachtet wird eine Vorstrafe und das Zusammenkommen von zwei Verbrechen.
Das Urteil ist rechtskräftig.