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Nächste Episode um gestohlene Handys: Komplizin angeklagt

19.06.2026 • 14:48 Uhr
Nächste Episode um gestohlene Handys: Komplizin angeklagt
Der Angeklagten sei die Situation “nicht ganz koscher” erschienen. Frick

Nachdem ein 34-Jähriger für den Diebstahl von Handys verurteilt wurde, ist nun eine mutmaßliche Komplizin angeklagt.

Die Vorgeschichte zog sich über mehrere Verhandlungstermine hinweg. Ein 34-Jähriger soll in einem Handyshop neben anderen Delikten auch zehn Handys gestohlen haben. Anfang Juni wurde er rechtskräftig verurteilt. Die NEUE berichtete.

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Vorwurf Hehlerei

Um aus dem Diebstahl Profit zu schlagen, mussten die Handys jedoch weiterverkauft werden. Diesem Tatvorwurf, sogenannte Hehlerei, muss sich nun eine 44-Jährige stellen. Sie soll einen Teil der Handys verkauft haben.

Verteidiger Alexander Wirth führt aus, dass der Angeklagten die Sache bereits zu Beginn “nicht ganz koscher” erschienen sei. Angesichts der Unbescholtenheit der Frau beantragt er eine Diversion. Dabei bemerkt Staatsanwalt Christoph Stadler allerdings, dass zwei frühere Verfahren gegen die Angeklagte bereits diversionell erledigt wurden. Es entsteht kurz Verwirrung: Laut Wirth sei zumindest eines der Verfahren ein Freispruch gewesen. Beide Angelegenheiten liegen bereits mehrere Jahre zurück.

Wenige Fragen

Zur Verhandlungssache selbst bleiben wenige Fragen offen. Die 44-Jährige bekennt sich zu den Vorwürfen schuldig. Das Gericht beschäftigt allerdings, wie viel sie durch den Verkauf der Handys verdient hat. Sie schätzt rund 70 Euro pro Handy und in Summe zwischen 400 und 450 Euro.

Trotz anfänglicher Verwirrung sind alle Parteien mit einer Diversion einverstanden. Die Angeklagte verfügt über ein hohes Einkommen, weshalb sie letztlich 7000 Euro bezahlen muss. Bei einer Diversion muss die Summe innerhalb von sechs Monaten beglichen werden. Die 44-Jährige zeigt sich irritiert. Laut der Verteidigung sei es eine Herausforderung, dies aufzubringen. Sollte es der Angeklagten gelingen, die 7000 Euro innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen, ist das Verfahren eingestellt. Gelingt ihr das nicht, muss sie in dieser Sache ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen. Dieser Prozess würde dann allerdings mit einem Urteil enden.