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“Kein braver Kerl, aber sicher kein schwerer Junge”: Freispruch vom Drogenhandel, nun stehen Sexualvorwürfe im Raum

24.06.2026 • 06:00 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Prozess am Landsgericht Feldkirch. Hartinger

Aussagen der Hauptbelastungszeugin reichten dem Schöffengericht nicht für eine Verurteilung. Während des Prozesses belastete die Frau den Angeklagten jedoch mit neuen Vorwürfen, die von der Staatsanwaltschaft Feldkirch nun gesondert geprüft werden.

Die Vorwürfe waren gravierend. Mehrere Kilogramm Kokain und Cannabis soll ein 31-jähriger Bulgare aus dem Unterland über Jahre hinweg einer Person verkauft haben. Im Falle einer Verurteilung drohten ihm bis zu 15 Jahre Haft. Nach einer vierstündigen Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch durfte der Mann am Ende jedoch aufatmen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Lea Gabriel sprach ihn vom Vorwurf des schweren Suchtgifthandels frei.
„Wir können Ihnen das nicht nachweisen“, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Es handle sich um einen Freispruch im Zweifel.

Große Mengen

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte dem arbeitslosen Mann vorgeworfen, zwischen 2016 und 2025 mehr als vier Kilogramm Kokain sowie über zehn Kilogramm Cannabiskraut weitergegeben zu haben. Die Anklage fußte vor allem auf die Aussagen einer ehemaligen kurzzeitigen Freundin des Angeklagten. Sie hatte angegeben, über Jahre hinweg regelmäßig Kokain und Cannabis bei ihm gekauft zu haben.


Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Die Frau sei eifersüchtig gewesen und habe die Trennung nie akzeptiert. „Ich habe mein Leben in den Griff bekommen“, sagte er. Sie habe immer wieder Kontakt zu ihm gesucht, obwohl er das nicht gewollt habe. Drogen verkauft habe er nie.

Sein Mandant sei „kein braver Kerl, aber sicher kein schwerer Junge“, sagte sein Verteidiger Martin Rützler. Zwei Hausdurchsuchungen hätten lediglich geringe Mengen für den Eigenkonsum ergeben. Auch Observationen der Kriminalpolizei und Handyauswertungen hätten keinen Nachweis für einen Drogenhandel erbracht.

Psychische Probleme

Die Frau schilderte vor Gericht unter Tränen ihre frühere Drogenabhängigkeit und berichtete von psychischen Problemen sowie einer diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung. Sie gab an, zunächst kostenlos Suchtmittel erhalten zu haben. Später habe sie Schulden gemacht, die sie habe „abarbeiten“ müssen. Der Angeklagte habe ihr Freier vermittelt und sie unter Druck gesetzt. Um an Drogen zu gelangen, habe sie Dinge tun müssen, die sie nicht gewollt habe. Sie sei damals tief im Drogensumpf gesteckt und habe Angst gehabt.

2026-04-17_Richterin Lea Gabriel
Vorsitzende Richterin Lea Gabriel. NEUE

Widersprüchliche Angaben

Die Zeugin machte während der Verhandlung zahlreiche widersprüchliche Angaben. Zudem räumte sie mehrfach ein, bei früheren Einvernahmen gelogen zu haben.
„Wenn jemand vor Gericht immer wieder sagt, dass er vor der Polizei die Unwahrheit gesagt hat, spricht das nicht für dessen Glaubwürdigkeit“, hielt die Vorsitzende fest.
Hinzu kamen massive Erinnerungslücken. Immer wieder konnte sich die Frau weder an Zeiträume noch an konkrete Abläufe erinnern. „Es hat nichts zusammengepasst“, fasste die Richterin zusammen. Auch objektive Beweise blieben aus. Ein Nachbar berichtete zwar, regelmäßig Personen beobachtet zu haben, die den Angeklagten aufsuchten und mit ihm kurz im Innenhof verschwanden. Suchtmittel oder Geldübergaben habe er jedoch nie gesehen. Die Kriminalpolizei observierte den Angeklagten über längere Zeit. Auch die Auswertung mehrerer Mobiltelefone brachte keinen Nachweis für die behaupteten Drogengeschäfte.
Auch Chatnachrichten konnten den Vorwurf nicht erhärten. Es sei nicht einmal zweifelsfrei feststellbar gewesen, ob die verwendeten Telefonnummern tatsächlich der Belastungszeugin zugeordnet werden können.In seinem Schlussplädoyer räumte Staatsanwalt Christoph Stadler ein, dass die Zeugin Erinnerungslücken gezeigt habe. Er glaube jedoch nicht, dass sie ihre Angaben vollständig erfunden habe. Die Frau habe sich mit ihren Aussagen selbst massiv belastet.

Anklage ausgedehnt

Für eine überraschende Wendung sorgte allerdings die Hauptbelastungszeugin selbst. Im Zuge ihrer Aussage erhob sie schwere neue Vorwürfe gegen den Angeklagten. Sie schilderte, von ihm eingesperrt, mit Nacktbildern erpresst und zu sexuellen Handlungen mit ihm und unbekannten Dritten gezwungen worden zu sein. Daraufhin dehnte Staatsanwalt Stadler die Anklage auf Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung und Erpressung aus. Über diese Vorwürfe wurde in dem Verfahren allerdings nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft beantragte die selbstständige Verfolgung dieser Vorwürfe, zumal eine sorgfältigere Vorbereitung notwendig sei.
Zum Urteil gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab. Es ist damit nicht rechtskräftig. Das Verfahren wegen des Besitzes geringer Drogenmengenengen zum Eigenkonsum wurde ausgeschieden.