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“Vier waschechte Vollprofis” – Italienische Bande vor Gericht

24.06.2026 • 12:25 Uhr
"Vier waschechte Vollprofis" - Italienische Bande vor Gericht
Die vier Männer sollen Beute im Wert von über 70.000 Euro gestohlen haben. Frick (4)

Vier Männer sollen bei Einbruchsdiebstählen im Herbst 2025 Waren im Wert von über 70.000 Euro erbeutet haben. Das Gericht hat nun ein Urteil gesprochen.

Letzten Dezember verkündete die Polizei, sie habe zwei Einbrecherbanden das Handwerk gelegt. Eine Bande bestehe aus vier Mitgliedern aus Italien, wobei einer von ihnen kroatischer Staatsbürger ist. Die vier Männer zwischen 23 und 33 Jahren stehen nun vor Gericht.

Spuren verwischt

Staatsanwalt Marco Mazzia stellt zu Beginn klar: “Es handelt sich um vier waschechte Vollprofis.” Laut Anklage sollen die Angeklagten im November und Dezember vier Einbruchsdiebstähle begangen haben, wobei sie beim letzten erwischt wurden. Sie seien arbeitsteilig und koordiniert vorgegangen. Spuren wurden mit Chlor verwischt, Handys explizit nur für die Taten verwendet. Der Gesamtwert der Beute, die aus Schmuck und Bargeld bestand, belaufe sich auf über 70.000 Euro.

Die Verteidigung erklärt, dass sich die Angeklagten zu drei Einbrüchen im Dezember schuldig bekennen. Doch jene Tat im November sei nicht von ihnen begangen worden. Dabei verweist die Verteidigung auf eine chilenische Einbrecherbande, die zur gleichen Zeit in Vorarlberg ihr Unwesen getrieben habe.

"Vier waschechte Vollprofis" - Italienische Bande vor Gericht
Der Erst- und Viertangeklagte sind bereits vorbestraft.

Jener Vorfall, den die Angeklagten abstreiten, ist der größte Beutezug mit einem Diebesgut im Wert von 46.000 Euro. Die Verteidigung legt ein ärztliches Attest und Arbeitsbestätigungen vor. Dies soll bei drei Angeklagten beweisen, dass sie am fraglichen Tag als Täter nicht in Frage kommen. Darüber hinaus sei eine verdächtige Person gefilmt worden, die keinem der vier Männer ähnelt. Beim Einbruch sei weiters ein anderer Schraubenzieher verwendet worden.

Vorstrafen

Zu den anderen drei Einbrüchen bekennen sich die Männer schuldig. Der Erstangeklagte gibt an, er habe mit Unterstützung seiner Familie den Schaden wiedergutgemacht. Das sind rund 20.000 Euro. Er, der Zweit- und Viertangeklagte haben bereits einschlägige Vorstrafen, waren teilweise bereits in Haft. Der Drittangeklagte verweigert diesbezüglich seine Aussage.

"Vier waschechte Vollprofis" - Italienische Bande vor Gericht
Der Zweitangeklagte im Schwurgerichtssaal.

Abschließend betont der Staatsanwalt nochmals, es habe sich um ein “Family Business” gehandelt. Die Verteidigung beantragt ein mildes Urteil für jene Taten, wo die Männer geständig waren. Für den Einbruch im November beantragt sie einen Freispruch, da es keine eindeutigen Beweise gebe. “Wenn es da keinen Freispruch gibt, verstehe ich meinen Beruf nicht mehr”, so die Verteidigung.

Jahrelange Haft

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dietmar Nußbaumer spricht alle Angeklagten zu den Vorwürfen schuldig, bei denen sie geständig waren. Somit haben sie das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch begangen. Zu der Tat im November sei die notwendige Beweislast für einen Schuldspruch nicht gegeben, weswegen sie hierzu freigesprochen wurden.

Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren über den Erstangeklagten, je zwei Jahre über die anderen Angeklagten. Beim Drittangeklagten werden 18 Monate bedingt nachgesehen. Der Vorsitzende bemerkt, dass bei den vorbestraften Angeklagten fünf bis sechs Jahre Schuld und Tat angemessen wäre. Sie profitieren jedoch von den wesentlichen Milderungsgründen des reumütigen Geständnisses und der bereits erfolgten Schadenswiedergutmachung.

"Vier waschechte Vollprofis" - Italienische Bande vor Gericht
Der Drittangeklagte ist als einziger nicht nachweislich vorbestraft.

Die Angeklagten nehmen das Urteil an. Der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.