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Kieskrieg im “Sauwinkel”: Unternehmer Kopf und Nickel treffen sich erstmals vor Gericht

15.07.2026 • 16:06 Uhr
Kieskrieg im "Sauwinkel": Unternehmer Kopf und Nickel treffen sich erstmals vor Gericht
Unternehmer Patrik Nickel klagte Franz Kopf, Geschäftsführer des Kies- und Betonwerks Kopf. Hartinger

Seit Jahren liefern sie sich einen erbitterten Schlagabtausch um eines der größten Kiesprojekte Vorarlbergs. Nun hat Patrik Nickel Klage gegen die von Franz Kopf geführte Kopf Kies + Beton GmbH eingebracht. Am Mittwoch trafen sich die beiden Unternehmer erstmals vor Gericht.

Seit Jahren schwelt der Streit um den Kiesabbau im sogenannten “Sauwinkel”, nahe dem Alten Rhein in Altach. Was einst als Konflikt zwischen den beiden Gemeinden Altach und Götzis begann, wird inzwischen zwischen Unternehmern ausgetragen und beschäftigt nun erstmals die Zivilgerichte. Am Mittwoch trafen Transport- und Rohstoffunternehmer Patrik Nickel und Franz Kopf, Geschäftsführer der Kopf Kies + Beton GmbH, im Landesgericht Feldkirch aufeinanderm, flankiert von ihren Rechtsanwälten Sanjay Doshi und Wolfgang Blum.

Antrag auf einstweilige Verfügung

Mit seiner Klage und einem Antrag auf einstweilige Verfügung will Nickel der Kopf Kies + Beton GmbH untersagen lassen, Kies aus dem Sauwinkel unter den derzeitigen Bedingungen weiter abzubauen und zu vertreiben. Er wirft dem Unternehmen vor, den behördlich genehmigten Gewinnungsbetriebsplan zu missachten und sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Im Mittelpunkt stehen der Einsatz eines sogenannten Hydroseilbaggers anstelle des vorgesehenen elektrischen Schwimmbaggers, Transportabläufe und die Betankung von Baumaschinen.

Millionenprojekt

Seit Jahrzehnten gewinnt das alteingesessene Unternehmen Kopf Kies am Alten Rhein in Altach. Seit dem Frühjahr betreibt das traditionsreiche Unternehmen auch das neue Abbaufeld Sauwinkel im Auftrag der eigens gegründeten Kiesabbau Sauwinkel GmbH der Gemeinden Altach und Götzis. Auf dem rund 10,5 Hektar großen Areal, das etwa 14 Fußballfeldern entspricht, sollen über Jahrzehnte rund 1,5 Millionen Kubikmeter Kies gewonnen werden. Für die beiden Gemeinden geht es um ein Projekt, das Einnahmen von mehr als 30 Millionen Euro bringen könnte. Für die Kopf Kies + Beton GmbH steht gleichzeitig ein Auftrag von existenzieller wirtschaftlicher Bedeutung auf dem Spiel. Dass die Fronten so verhärtet sind, kommt nicht von ungefähr. Bereits rund um das bisherige Abbaufeld der Firma Kopf in Altach sorgten Vorwürfe wegen über den Bewilligungsumfang hinausgehender Abbaumengen sowie strafrechtliche Ermittlungen für Schlagzeilen.

Kieskrieg im "Sauwinkel": Unternehmer Kopf und Nickel treffen sich erstmals vor Gericht
Franz Kopf, Geschäftsführer des beklagten Unternehmens, mit seinen Anwälten. NEUE

“An den Haaren herbeigezogen”

Richterin Sophie Herdina lotete zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs aus. Ohne Erfolg. Dann wurde Franz Kopf einvernommen. Der Geschäftsführer wies die Vorwürfe entschieden zurück. „Die Behauptungen sind an den Haaren herbeigezogen“, sagte er. Der im Gewinnungsbetriebsplan vorgesehene Schwimmbagger könne derzeit noch gar nicht eingesetzt werden. Zunächst müsse überhaupt erst eine ausreichend große Wasserfläche geschaffen werden. Deshalb sei vorübergehend ein Hydroseilbagger verwendet worden, der lediglich notwendige Vorarbeiten verrichtet habe. „Wir haben uns dadurch jedenfalls keinen Wettbewerbsvorteil verschafft.“

Zur Sprache kam auch, dass es sich beim eingesetzten Hydroseilbagger um ein Testmodell der Firma Liebherr ohne CE-Kennzeichnung handelt. Mit dieser bestätigt ein Hersteller, dass ein Produkt die geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften erfüllt. Nach einer Anzeige Nickels wird der Bagger inzwischen nicht mehr eingesetzt. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch prüft die Sache, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Ein Geologe, der für Kopf Gutachten erstellt hat, bestätigte als Zeuge, dass ein Schwimmbagger erst ab einer Wassertiefe von rund drei Metern eingesetzt werden könne. Bis Ende des Jahres soll laut Kopf ein solches Gerät angeschafft werden. Die Investition betrage rund drei Millionen Euro.

“Man tritt den Gewinnungsbetriebsplan mit Füßen”

Als schließlich Patrik Nickel befragt wurde, nahm die Verhandlung spürbar an Schärfe zu. Immer wieder gerieten der Unternehmer und Kopf-Anwalt Wolfgang Blum aneinander. Beide fielen sich mehrfach ins Wort. Kopf reagierte auf einzelne Vorwürfe seines Konkurrenten mit Kopfschütteln und winkte mehrfach ab . Nickel wiederum geriet zeitweise derart in Fahrt, dass ihn sogar sein eigener Rechtsanwalt Doshi bremsen und auf die Fragen der Richterin zurückführen musste.

„Man tritt den Gewinnungsbetriebsplan mit Füßen“, sagte Nickel. Unbestritten ist, dass Kopf bereits mehr als 30.000 Tonnen Kies gewonnen hat. Das entspreche 20 Prozent der bescheidmäßig zulässigen Jahresmenge, rechnet der Kläger vor. Gleichzeitig habe sich Kopf die Anschaffungskosten und die Finanzierung des Schwimmbaggers erspart. Darin liege sehr wohl ein Wettbewerbsvorteil, so Nickel.

Kieskrieg im "Sauwinkel": Unternehmer Kopf und Nickel treffen sich erstmals vor Gericht
Kläger Patrik Nickel, Anwalt Sanjay Doshi und Richterin Sophie Herdina. NEUE

Einsatz des Schwimmbaggers

Der Götzner Unternehmer widersprach außerdem der Darstellung, wonach der Schwimmbagger erst nach Erreichen des Grundwassers eingesetzt werden könne. Dieser könne zunächst auch auf festem Untergrund arbeiten, bis er aufschwimme. Alternativ hätte ein gewöhnlicher Hydraulikbagger innerhalb weniger Stunden die notwendige Wasserfläche schaffen können. Kritik übte er auch an der Betankung des Hydraulikbaggers auf dem Abbaugelände, was von Kopf nicht in Abrede gestellt wird. Würde man die Maschine – wie im Bescheid festgelegt – auf dem Werksgelände betanken, müsste sie mit einem Tieflader transportiert werden. Die dadurch eingesparten Kosten von mehreren Millionen Euro samt Zinsen stellten aus Sicht des Klägers einen weiteren Wettbewerbsvorteil dar.

Kunde wechselte zu Kopf

Für Nickel hat der Konflikt längst auch wirtschaftliche Folgen. Über viele Jahre belieferte sein Unternehmen die Nägele Betonfertigteil- und Transportbetonwerk GmbH mit Kies. Laut Klage summierten sich die Lieferungen auf mehr als 338.000 Tonnen. Im Frühjahr wechselte der langjährige Kunde jedoch zum Unternehmen von Franz Kopf. Nickel ist überzeugt, dass sich sein Konkurrent günstigere Preise nur deshalb leisten könne, weil er sich durch die von ihm behaupteten Bescheidverstöße erhebliche Kosten erspare.

Beklagtenvertreter Blum hielt dagegen. Er vertritt die Auffassung, dass zwischen beiden Unternehmen kein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis besteht. Außerdem sei der Wechsel der Nägele Betonfertigteil- und Transportbetonwerk GmbH aus strategischen, preislichen und qualitativen Gründen erfolgt, insbesondere wegen der Farbe des Kieses.

Nach rund vierstündiger Verhandlung erklärte Richterin Sophie Herdina die Streitsache für vollständig erörtert und entscheidungsreif. Sie schloss die Verhandlung. Das Urteil ergeht schriftlich.