Agrar-Grundtausch: Stadt Feldkirch zieht vors Höchstgericht

Im erbitterten Rechtsstreit zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altenstadt erreicht ein Nebenschauplatz den Verwaltungsgerichtshof. Anlass ist ein geplanter Grundtausch beim “Bad Laterns”.
Seit Jahren liegt die Stadt Feldkirch mit der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt im Clinch. Im Kern geht es um die Frage, wem der wirtschaftliche Wert von rund 1300 Hektar Grund zusteht. Für die Stadt geht es dabei um erhebliche Vermögenswerte. Sie fordert unter anderem 1,7 Millionen Euro plus Zinsen, mehrere Grundstücke sowie den Zugriff auf Rücklagen und künftige Erlöse aus Grundstücksgeschäften, Verpachtungen und dem geplanten Kiesabbau. Das Feststellungsverfahren läuft seit Sommer 2023. Bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, bekämpft die Stadt konsequent Verfahren, die Grundstücke der Agrargemeinschaft betreffen.
Einer dieser Nebenschauplätze ist ein Teilungs- und Tauschvertrag zwischen der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt und der Agrargemeinschaft Rankweil-Meiningen. Der Grundtausch steht im Zusammenhang mit dem Areal „Bad Laterns“, das die Agrargemeinschaft Rankweil-Meiningen erworben hatte. Ein kleiner Teil der Liegenschaft verblieb bei der Agrargemeinschaft Altenstadt, der das historische Ensemble ursprünglich gehört hat. Diese Fläche sollte gegen ein Waldgrundstück getauscht werden.

Höchstgericht am Zug
Das Genehmigungsverfahren für den Grundtausch hatte die Vorarlberger Landesregierung zunächst ausgesetzt. Begründet wurde dies mit dem noch offenen Feststellungsverfahren zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altenstadt. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg hob diese Aussetzung jedoch auf. Nach Ansicht des Gerichts ist die offene Substanzfrage keine notwendige Voraussetzung für die Genehmigung des Grundtauschs. Entscheidend sei vielmehr, dass der Teilungs- und Tauschvertrag wirksam zustande gekommen ist.
Damit war die Angelegenheit allerdings noch nicht erledigt. Eine Revision der Stadt Feldkirch wurde zunächst als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss wurde erfolgreich ein sogenannter Vorlageantrag an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. „Nachdem in dieser Angelegenheit komplexe Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind und das LVwG Vorarlberg aus diesem Grund auch die ordentliche Revision an den VwGH für zulässig erklärt hat, wurde dem Stadtrat die Anfechtung des LVwG-Beschlusses empfohlen“, erklärt Fedor Celigoj, Leiter der Rechtsabteilung im Amt der Stadt Feldkirch. Der Jurist ist der Ansicht, dass das Landesverwaltungsgericht die Frage der Parteistellung nicht richtig beurteilt hat. Bereits die Agrarbehörde habe der Stadt in erster Instanz Parteistellung zuerkannt.

Grundstück verpachtet
Praktische Auswirkungen auf den Grundtausch hat das Verfahren nach Angaben der Agrargemeinschaft allerdings nicht. Das betroffene Grundstück sei mittlerweile an die Agrargemeinschaft Rankweil-Meiningen verpachtet worden. Die Rechtsvertretung der Agrargemeinschaft Altenstadt geht davon aus, dass die Stadt in diesem Verfahren “kaum Aussicht auf Erfolg hat”.
Für Obmann Robert Ess reiht sich auch dieses Verfahren in eine Serie von „unnötigen Auseinandersetzungen“ mit der Stadt Feldkirch ein. Bereits im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für den geplanten Kiesabbau bei den Paspels-Seen (die NEUE berichtete) hatte Ess den Verantwortlichen der Stadt Feldkirch vorgeworfen, „nur lästig“ sein zu wollen und „das Geld der Feldkircher Bürger“ zu „verbraten“. Wie berichtet, lehnt die Stadt den Kiesabbau zwar nicht grundsätzlich ab, verlangt aber, dass mögliche Erlöse aus dem Projekt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Feststellungsverfahren treuhänderisch gesichert werden.

Kein Kommentar
Auch im aktuellen Verfahren zeigt Agrar-Obmann Ess kein Verständnis für das Vorgehen der Stadtoberen. Aus seiner Sicht würden öffentliche Mittel für ein Verfahren eingesetzt, das der Stadt keinerlei Vorteil bringe. Bürgermeister Manfred Rädler (ÖVP) will diese Kritik nicht kommentieren. „Wir äußern uns nicht zu Aussagen von Obmann Robert Ess oder anderen Organen der Agrargemeinschaft“, so der Stadtchef auf Anfrage.
Unterdessen lässt die Entscheidung im großen Feststellungsverfahren weiter auf sich warten. Der Bescheid wurde bereits mehrfach verschoben. Zuletzt kündigte der mittlerweile pensionierte Vorstand der zuständigen Landesabteilung gegenüber der NEUE an, dass die Entscheidung „noch im Sommer“ ergehen soll.