Alkoholisiert, abgedrängt und zugeschlagen: Straßenstreit in Feldkirch endet vor Gericht

34-Jähriger musste sich wegen Körperverletzung verantworten. Der Mann, der ihn zuvor abgedrängt und provoziert haben soll, kam mit einer Diversion davon.
Ein Streit auf einer Kreuzung in Feldkirch hat für zwei Oberländer ein Nachspiel vor Gericht. Ein 59-Jähriger stieg dort zunächst aus seinem Auto, um eine hinter ihm stehende Autofahrerin anzufauchen. Wenig später soll er einen 34-jährigen Autofahrer mit seinem Wagen geschnitten und zum Anhalten gezwungen haben. Als beide Männer ausstiegen, eskalierte die Situation vollends. Der 34-Jährige soll seinem Kontrahenten ins Gesicht geschlagen haben, weswegen ihm der Verdacht der Körperverletzung zur Last gelegt wird. Dem anderen Autofahrer wird Nötigung vorgeworfen.
“Alles nur, weil ich die Polizei gerufen habe”
Der 34-jährige Erstangeklagte bekannte sich schuldig. Auf die Frage von Richterin Verena Wackerle, weshalb er zugeschlagen habe, antwortete er: „Ich habe nicht gewusst, was als Nächstes kommt. Er hat mich gerempelt.“ Rückblickend räumte er ein, dass er die Situation besser lösen hatte können. „Ich hätte einfach weiterfahren sollen. Alles nur, weil ich die Polizei gerufen habe.“
Diversion
Auch der 59-Jährige legte ein Geständnis ab. „Ich hatte einen schlechten Tag. Das hat schon in der Arbeit angefangen, dann habe ich getrunken“, sagte er. Richterin Verena Wackerle bot ihm eine Diversion in Form einer Geldbuße in der Höhe von 2200 Euro an. Der Mann bezahlte den Betrag umgehend, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Die Verwaltungsstrafe wegen Trunkenheit am Steuer hatte er bereits beglichen, außerdem musste er eine Nachschulung absolvieren.
Geldstrafe
Für den 34-Jährigen kam eine Diversion hingegen nicht mehr infrage. Er stand bereits zum vierten Mal vor Gericht. „Mir ist klar, dass der eigentliche Übeltäter der Zweitangeklagte war. Er ist wild und wüst gefahren und war alkoholisiert”.“ “, sagte Richterin Wackerle. Sie verurteilte den 34-Jährigen wegen Körperverletzung zu 140 Tagessätzen zu je vier Euro, insgesamt 560 Euro. Eine Ratenzahlung wurde bewilligt. Eine Zeugin, die trotz Ladung nicht zur Verhandlung erschienen war, wurde mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro belegt. Zum Abschluss gab Richterin die den beiden Männern mit auf den Weg: „Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder.“