“Außergewöhnlich hoher Ermittlungsaufwand”: Landesrat Gantner zum Feldkircher Agrar-Fall

Seit drei Jahren laufen die von der Stadt Feldkirch ins Rollen gebrachten Feststellungsverfahren zu den Agrargemeinschaften Altenstadt, Tisis und Tosters. Landesrat Christian Gantner (ÖVP) begründet die lange Verfahrensdauer.
Seit mittlerweile drei Jahren warten die Stadt Feldkirch und die Agrargemeinschaften Altenstadt, Tisis und Tosters auf eine Entscheidung in den Feststellungsverfahren.. Im Kern geht es darum, ob der Stadt Feldkirch ein Anteil am Vermögen der Agrargemeinschaften zusteht. Davon hängen mögliche Ansprüche in Millionenhöhe auf Erlöse aus Grundstücksgeschäften, Verpachtungen und anderen Nutzungen ab. Allein bei der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt betrifft das rund 1300 Hektar Grund.
Während in Tirol ein ähnlicher Fall zugunsten der Gemeinde Zams innerhalb eines Jahres bis in die zweite Instanz entschieden wurde, ist in Vorarlberg bis heute kein erstinstanzlicher Bescheid ergangen. Diesen Vergleich griffen die Neos in einer Landtagsanfrage auf. Nun hat Landesrat Christian Gantner (ÖVP) die Anfrage beantwortet.
“Außergewöhnlich hoher Ermittlungsaufwand”
Auf die Frage nach den bisherigen Verfahrensschritten verweist er auf einen außergewöhnlich hohen Ermittlungsaufwand. Seit Einleitung der Verfahren seien historische Verwaltungsakten, Grundbuchsunterlagen, Gemeindeakten und Archivbestände ausgewertet sowie zahlreiche Stellungnahmen der Verfahrensparteien rechtlich geprüft worden. Zudem sei das gesetzlich vorgeschriebene Parteiengehör mehrfach durchgeführt worden.
Auch die Zeiträume zwischen einzelnen Verfahrensschritten seien laut Landesregierung erklärbar. Umfangreiche historische Unterlagen hätten erst beschafft und ausgewertet werden müssen. Daneben habe ein erheblicher Teil der Arbeit aus internen Aktenanalysen, rechtlichen Beurteilungen und der Vorbereitung weiterer Ermittlungsschritte bestanden. Die zeitliche Abfolge einzelner Verfahrensschritte lasse daher keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand zu, so Gantner.
Personell ist das Verfahren vergleichsweise schlank aufgestellt. Nach Angaben Gantners ist federführend ein Jurist mit der Verfahrensleitung betraut. Dieser wurde allerdings im vergangenen November pensioniert. Seither führt ein anderer Jurist das Verfahren weiter. Die Kontinuität sei dennoch gewährleistet geblieben.
“Vergleich nur eingeschränkt möglich”
Besonders ausführlich beantwortet Gantner die Frage nach der langen Verfahrensdauer. Er räumt ein, dass Entscheidungen innerhalb angemessener Frist ein wesentliches Ziel der Verwaltung seien. Gleichzeitig verweist der Landesrat auf die außergewöhnliche Komplexität des Verfahrens. Zu klären seien Eigentums- und Rechtsverhältnisse, die teilweise mehr als 100 Jahre zurückreichen. Dafür müssten historische Grundbücher, Regulierungsbescheide aus den Jahren 1960 beziehungsweise 1963, Vermessungsunterlagen, Gemeindeakten und weitere Archivbestände miteinander abgeglichen werden. Hinzu kämen komplexe agrarrechtliche, eigentumsrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen sowie umfangreiche Schriftsätze der Verfahrensparteien. Eine Beschleunigung dürfe nicht zulasten einer rechtlich belastbaren Entscheidung gehen. Vergleiche mit anderen Verfahren, etwa jenem in Tirol, seien deshalb nur eingeschränkt möglich.
Zuletzt hatte die zuständige Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum auf Anfrage der NEUE mitgeteilt, dass der Bescheid „noch im Sommer“ ergehen werde – zumindest im Fall der Agrargemeinschaft Altenstadt, da die Stadt Feldkirch bereits mit Einleitung des Verfahrens beantragt hatte, die Verfahren zu den Agrargemeinschaften Tisis und Tosters bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Altenstadt auszusetzen.