Richter zum Zeugen im Prozess um räuberischen Diebstahl: “Ich bin nicht ihr Bruder”

Vor dem Landesgericht Feldkirch prallten völlig unterschiedliche Versionen aufeinander. Widersprüche zogen sich durch die Aussagen von Angeklagten und mutmaßlichem Opfer.
Nichts schien an diesem Prozess wirklich zusammenzupassen. Die Versionen der beiden Angeklagten und jene des mutmaßlichen Opfers widersprachen sich in zentralen Punkten. Selbst innerhalb der einzelnen Aussagen taten sich Brüche auf. Der Vorsitzende Richter Elias Klingseis sprach den Zeugen mehrfach auf diese Widersprüche an, die Verteidiger orteten ein regelrechtes Durcheinander. Verfahrenshelfer Gerhard Müller brachte es in seinem Schlussplädoyer auf den Punkt. Er habe „selten einen derartigen Wirrwarr an in sich sinnlosen Aussagen gehört“.
Zum Geldwechseln in die dunkle Gasse?
Vor dem Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch mussten sich zwei Somalier der Jahrgänge 1995 und 1997 wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls verantworten. Laut Anklage sollen die beiden am 11. Jänner 2026 einen Mann unter dem Vorwand eines Geldwechselgeschäfts von einem Wettlokal in Dornbirn in eine dunkle Seitengasse gelockt haben. Dort sollen sie ihm einen 100-Euro-Schein weggenommen haben. Um die Beute zu behalten, soll einer den Mann von hinten gepackt und festgehalten haben, während der andere ihm gegen den Hals geschlagen haben soll. Das mutmaßliche Opfer blieb laut Anklage weitgehend unverletzt. Der fünffach vorbestrafte Erstangeklagte war erst im November des vergangenen Jahres wegen Suchtgifthandels zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, fünf Monate davon bedingt. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Widerruf der bedingten Strafnachsicht.
Im Gerichtssaal wurden Videoaufnahmen abgespielt. Zu sehen ist, wie der Erstangeklagte gemeinsam mit dem späteren Anzeiger ein Wettlokal verlässt. Der Zweitangeklagte wartet bereits davor. Anschließend gehen alle drei gemeinsam weg. Die behauptete Tat selbst ist auf den Aufnahmen nicht zu sehen.
Anklage ausgedehnt
Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Sie räumten ein, Cannabis vom späteren Anzeiger gekauft haben zu wollen. Weil sie die vereinbarten 20 Euro nicht sofort bezahlen konnten, habe dieser ihnen Zigaretten und einen Mitarbeiterausweis abgenommen, aber wenig später wider zurückgegeben. Zwei Tage später hätten sie den offenen Betrag begleichen wollen. Ein Foto der Dornbirner Polizeiinspektion, das sie dem Mann geschickt hätten, habe diesen schließlich dazu veranlasst, selbst Anzeige zu erstatten. Im Lauf der Verhandlung dehnte die Staatsanwaltschaft deshalb die Anklage gegen den Erstangeklagten aus. Ihm wurde zusätzlich der unerlaubte Umgang mit Suchtgift zum Eigenkonsum vorgeworfen.
Widersprüche
Auch das mutmaßliche Opfer sorgte mit seinen Aussagen für Stirnrunzeln. Vor Gericht erklärte der Mann, mit dem Zweitangeklagten befreundet zu sein. Dieser habe den Streit schlichten wollen, nachdem ihn der Erstangeklagte geschlagen habe. Bei der Polizei hatte er den Vorfall jedoch anders geschildert und den Zweitangeklagten noch belastet. Richter Klingseis hielt ihm diese Widersprüche vor. Als der Zeuge erneut eine aus Sicht des Gerichts wenig glaubhafte Geschichte rund um ein Geldwechselgeschäft schilderte, wurde der Richter deutlicher. Er müsse sich zwar nicht selbst belasten, „aber diese Geschichte kaufe ich Ihnen nicht ab“. Als der Zeuge darauf mit „Alles gut, Bruder“ reagierte, entgegnete Klingseis sichtlich verärgert: „Ich bin nicht Ihr Bruder.“
Zudem erinnerte er ihn daran, dass eine falsche Aussage vor Gericht strafbar ist. Der Mann erklärte schließlich, er könne sich an seine Angaben bei der Polizei nicht mehr genau erinnern, alles, was er heute gesagt habe, stimme. Die Darstellung der Angeklagten, wonach es sich um einen Drogendeal gehandelt habe, wies er zurück. Die Staatsanwältin kündigte daraufhin an, Ermittlungen einzuleiten, weil der Zeuge entweder vor Gericht oder bereits bei der Polizei die Unwahrheit gesagt haben müsse.
“Großer Wirrwarr”
Auch die Schlussplädoyers waren von den zahlreichen Widersprüchen geprägt. Die Staatsanwältin räumte ein, dass der Zeuge „sicher nicht ganz die Wahrheit erzählt“ habe. Das sei bei Drogengeschäften allerdings nichts Ungewöhnliches. Beteiligte würden aus Angst vor Hintermännern oder um ihre eigene Rolle zu verschleiern häufig nicht die ganze Wahrheit sagen. Gleichzeitig verwies sie aber auch auf die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten. Selbst deren Erklärungen zum Foto der Polizeistation hätten mehrfach gewechselt, einmal sei es nur ein Spaß gewesen, dann habe man dem späteren Anzeiger Angst machen wollen. Sicher sei für sie lediglich, dass Drogen bei dem Treffen eine Rolle gespielt hätten.
Verfahrenshelferin Nadine Loacker verwies auf die gravierenden Unterschiede zwischen den Aussagen des mutmaßlichen Opfers bei der Polizei und vor Gericht. Dort habe der Zeuge noch angegeben, vom Zweitangeklagten festgehalten und vom Erstangeklagten geschlagen worden zu sein. Vor Gericht habe er den Zweitangeklagten hingegen als Schlichter dargestellt. Das lasse sich nicht miteinander vereinbaren. Gerhard Müller, Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten, sprach von einem „großen Wirrwarr “. Kein Mensch gehe zum Geldwechseln in eine dunkle Seitengasse. Er beantragte den Freispruch für seinen Mandanten.
Urteil
Beide Angeklagte wurden vom Vorwurf des räuberischen Diebstahls freigesprochen. Der Erstangeklagte wurde jedoch wegen des im Verfahren ausgeweiteten Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift schuldig erkannt. Dafür verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je vier Euro, insgesamt 600 Euro. Vom beantragten Widerruf der bedingten Freiheitsstrafe sah der Schöffensenat ab, verlängerte die Probezeit jedoch auf fünf Jahre. Die Urteile sind rechtskräftig.