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Gras an Minderjährige, dann schildert Zeuge Sexangebot

04.08.2026 • 16:00 Uhr
Gras an Minderjährige, dann schildert Zeuge Sexangebot
Während der Verhandlung kommen neue Vorwürfe auf. NEUE/Frick

Zwei Männer müssen sich für die Weitergabe von Drogen an Minderjährige verantworten. Ein Zeuge äußert neue Vorwürfe.

Praktisch mit Beginn einer Einvernahme bebt es im Verhandlungssaal. Die Bauarbeiten vor dem Gebäude erschüttern den Raum. Gegen Ende der Verhandlung sorgt jedoch eine weitere Person für Unruhe: Ein junger Zeuge bezichtigt den Zweitangeklagten, ihm Geld und Drogen für Sex angeboten zu haben.

Joint weitergereicht

Zunächst stehen jedoch andere Themen im Vordergrund. Die beiden Angeklagten, 29 und 28 Jahre alt, sollen Cannabis konsumiert und Minderjährigen überlassen haben. Den Konsum gestehen beide, doch die Frage nach der Weitergabe nimmt allerhand Formen an.

Es geht um einen konkreten Zwischenfall. Eine Gruppe soll bei den beiden Männern gesessen und gekifft haben. Ein Joint wurde herumgereicht. Damit soll das Gras den Besitzer mehrmals gewechselt haben – im Umkehrschluss somit auch mindestens einmal von einem Voll- zu einem Minderjährigen gewandert sein.

Während der Aussagen heißt es einmal, der Erstangeklagte habe nicht mitgeraucht. In einer anderen Version habe jeder selbst einen Joint gehabt. Die Jugendlichen haben es demnach selbst mitgebracht. Beide Angeklagten behaupten, die Jugendlichen nicht oder nur flüchtig zu kennen.

“Wer soll das glauben?”, fragt Richter Dietmar Nußbaumer. Es ergebe keinen Sinn, dass eine Gruppe Jugendlicher einfach in die Wohnung zweier loser Bekannter kommt, um eigenes Gras zu rauchen.

Drogen für Sex

Von den Jugendlichen sind nur zwei Personen als Zeugen anwesend. Der erste Zeuge macht deutlich, dass das Gras von den Erwachsenen stamme. Ohne sie hätte niemand im Raum rauchen können.

Ein weiterer Zeuge belastet vor allem den Zweitangeklagten schwer. Dieser habe ihm Geld und Drogen für Sex angeboten. Seine Darstellungen sind jedoch teilweise wirr. Einmal erfolgte das Angebot beim Treffen, dann per Telefon. Zudem ist es nicht Gegenstand der Anklage. Eine Erweiterung der Anklageschrift ist ebenso möglich wie ein gesondertes Ermittlungsverfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

An diesem Tag fällt kein Urteil. Wichtige Zeugen fehlen. Die Verhandlung wird vertagt.