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Vorwürfe der Ex-Frau – Angeklagter: “Sie lügt nur”

04.08.2026 • 10:47 Uhr
Vorwürfe der Ex-Frau - Angeklagter: "Sie lügt nur"
Der Angeklagte verweigert die Aussage. NEUE/Frick

Ein Ausflug ins Einkaufszentrum endet vor Gericht. Der Angeklagte soll auf eine Zurückweisung heftig reagiert haben.

Als das Protokoll der Polizeieinvernahme seiner Ex-Frau verlesen wird, wird der 35-jährige Angeklagte laut. “Sie lügt nur”, ruft er durch den Verhandlungssaal. Dabei gestikuliert er wild, macht wegwerfende Bewegungen. Seine eigene polizeiliche Einvernahme umfasst im Wesentlichen eine Angabe: Er könne sich an den fraglichen Vorfall nicht mehr erinnern.

Vor Gericht verweigert der 35-Jähriger die Aussage. Als Angeklagter ist dies sein Recht, dafür kann er im Falle eines Schuldspruchs nicht vom wesentlichsten Milderungsgrund, dem Geständnis, profitieren.

Zeugin erscheint nicht

Als Zeugin ist seine Ex-Frau geladen. Doch diese erscheint nicht. Richterin Verena Wackerle ruft diese an. Die Zeugin befinde sich im Urlaub in der Türkei. Das Verfahren könnte dennoch zu Ende gebracht werden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind, dass die Aussagen der Frau vor der Polizei für die Urteilsfindung herangezogen werden.

Darin legt die Zeugin den Vorfall wie folgt dar: Sie habe sich mit dem Angeklagten und den Kindern auf den Weg in ein Einkaufszentrum gemacht. Die Beziehung war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet. Der Angeklagte habe vorgeschlagen, dass sie bei ihm übernachte. Sie habe verneint, woraufhin er nach Hause gewollt habe.

Vor der Haustür, im Auto sitzend, soll er dann seiner Ex-Frau gedroht haben. Er habe es sich lange genug überlegt und werde nun sie sowie sich selbst umbringen. Nachdem er ausgestiegen sei, habe seine Frau die Autotür verschlossen. Abschließend soll er hinterher gerufen haben, es sei ihm egal, wenn sie ihn anzeigt.

Der Angeklagte beharrt darauf, dass seine Ex-Frau persönlich einvernommen wird. Die Verhandlung wird daher vertagt.