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“Abenteuerliche” Geschichte um gefälschten Führerschein

05.08.2026 • 11:45 Uhr
"Abenteuerliche" Geschichte um gefälschten Führerschein
Die Geschichte des Angeklagten wirft einige Fragen auf. NEUE/Frick

Ein 41-Jähriger soll einen gefälschten Führerschein vorgelegt haben. Vor Gericht bestreitet er die Vorwürfe. Seine Geschichte erscheint “abenteuerlich”.

In Hawaiihemd und kurzer Hose erscheint der Angeklagte vor Gericht. Er ist unruhig. Ständig dreht er das Handy in seiner Hand, bis Richterin Franziska Klammer ihn auffordert, es wegzulegen. Sätze beginnt er mit hoher Stimme, wechselt zwischen deutsch und rumänisch. Gesten begleiten all seine Aussagen. Manchmal passen Worte und Gesten nicht zusammen: Der Angeklagte hebt die Hand, richtet sich auf, während er zugleich versucht etwas kleinzureden. Zu den Vorwürfen gegen ihn, plädiert er auf nicht schuldig.

Gefälschter Führerschein

Im Mai soll der 41-Jährige bei der Bezirkshauptmannschaft einen gefälschten, rumänischen Führerschein vorgelegt haben. Anfragen an die rumänischen Behörden ergaben jedoch, dass auf den Mann nie ein Führerschein ausgestellt wurde.

Der Angeklagte erzählt: Er habe sechs Monate in Rumänien verbracht und dort Anfang des Jahres seine Führerscheinprüfungen abgelegt. Prüfungen sollen im Jänner und Februar stattgefunden haben. Dann im März. Später doch im April. Bis zum Schluss bleibt unklar, was genau stimmt.

Als der Angeklagte wieder in Österreich war, habe sein Fahrlehrer immer wieder Geld für die Ausstellung des Führerscheines verlangt. Dabei soll es sich jeweils um Beträge zwischen 300 und 600 Euro gehandelt haben. Anfangs habe er das Geld noch geschickt, bis dieses aufgebraucht war. Vom Führerschein habe er nur ein Bild erhalten, nie das Original. Daher behauptete er vor der Bezirkshauptmannschaft, wo er das Bild vorlegte, seinen Führerschein verloren zu haben – diese Lüge räumt er ein. Die Vorlage des Bildes ist allerdings ebenfalls strafbar.

Abenteuerliche Geschichte

Staatsanwalt Richard Gschwenter macht in seinem Schlussplädoyer deutlich: “Ich hoffe, ich bin nicht der Einzige, der diese Geschichte als abenteuerlich aufgefasst hat.” Der Angeklagte beharrt weiterhin darauf, die Wahrheit gesprochen zu haben. Die umfangreichen Chatverläufe mit dem Fahrlehrer legt er vor, doch diese sind in der fraglichen Sache nicht relevant. Dass an jenen Chats etwas nicht stimmen könne, wäre laut Gericht erkennbar gewesen. Ein Antrag, den Fahrlehrer als Zeugen zu laden, wird abgewiesen.

Die Richterin spricht den Angeklagten wegen Fälschung eines Beweismittels schuldig. “Ich glaube Ihnen diese Geschichte auch nicht”, erklärt sie. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von 2700 Euro (180 Tagessätze zu 15 Euro), wovon die Hälfte bedingt ist.

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, ist jedoch nicht anwaltlich vertreten. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.