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Schuldzuweisungen führen Betrugsprozess in die Verlängerung

29.08.2026 • 14:00 Uhr
Schuldzuweisungen führen Betrugsprozess in die Verlängerung
“Ich habe ihm vertraut”, wiederholt eine der Angeklagten vor Gericht. NEUE/Frick

Überweisungen, Autounfälle, Online-Casino: Ein Betrugsprozess artet in gegenseitige Schuldzuweisungen aus. Zahlreiche Widersprüche führen das Verfahren in die Verlängerung.

“Ich habe ihm vertraut”, sagt die Zweiangeklagte immer wieder. “Sie hat das alles selbst gemacht”, behauptet wiederum der Erstangeklagte.

Der gesamte Prozess ist von gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt. Bemerkenswert erscheint dies in Anbetracht, da beide Personen sowohl als Angeklagte wie auch als Zeugen einvernommen werden. Somit besitzen sie bei jeder Aussage andere Rechte. Als Angeklagte dürfen sie bis zu einem gewissen Grad lügen, als Zeugen nicht. Sie können jedoch Antworten verweigern, wenn sie sich mit diesen selbst belasten würden. Während der 39-jährige Mann einvernommen wird, murmelt die 37-jährige Frau, schüttelt regelmäßig den Kopf. Ist sie am Wort, lacht er wiederholt auf.

Autounfall erfunden

Gemeinsam mit einem weiteren Mann werden ihnen verschiedene Betrugsdelikte vorgeworfen. Jener Mann stand bereits einen Monat zuvor vor Gericht. Als Beitragstäter habe er sein Bankkonto für Überweisungen zur Verfügung gestellt. Dieser nahm ein Diversionsangebot von 1000 Euro an, welches er momentan in Ratenzahlungen begleicht.

Auf eine Diversion könnte auch die Zweitangeklagte hoffen, doch sie übernimmt keine Verantwortung für die Vorwürfe. Betrügerische Online-Überweisungen seien vom Erstangeklagten ausgegangen. Auf seinen Druck hin habe sie einen Autounfall erfunden, damit ihre Mutter 2500 Euro überweist. Komplett gutgläubig sei sie bei der Episode in einem Pfandhaus gewesen.

Sie habe ihren BMW dorthin gebracht für ein Darlehen von 5000 Euro. Das Fahrzeug sei wegen eines Unfalls beschädigt gewesen, weshalb das Pfandhaus erlaubte, dieses noch in die Werkstatt zu bringen. Es habe die Verpflichtung bestanden, es wieder zurückzubringen. Im Gerichtssaal weiß der Erstangeklagte von dieser angeblichen Vereinbarung, die Zweitangeklagte jedoch nicht. Ein Pfandhausmitarbeiter erzählt bei der Polizei von einer ähnlichen Übereinkunft.

Ob der Unwissenheit der 37-Jährigen präsentiert Richterin Lea Gabriel zwei Szenarien: “Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ein unbeteiligter Zeuge lügt und riskiert ein paar Jahre Gefängnis oder er hat Ihnen 5000 Euro gegeben mit der Bedingung, das mit der Reparatur zu regeln.”

20 Prozent schuldig

Laut dem 39-Jährigen habe die Zweitangeklagte alle Überweisungen getätigt. Der erfundene Autounfall sei ihre Idee gewesen. Im Pfandhaus sei er nicht oder nur zeitweise anwesend gewesen. Er bekennt sich zu “20 Prozent schuldig”. Alles, was er getan habe, sei mit den anderen beiden gemeinsam Geld auszugeben.

Doch seine Version ist ebenfalls von Widersprüchen geprägt. Sie seien immer zu dritt gewesen, bei Ausgaben, bei Überweisungen, auch beim Besuch im Pfandhaus. Sie spielten gemeinsam Online-Casino. Die Überweisungen seien auch nur auf das Konto des Beitragstäters vollzogen worden, weil die Zweitangeklagte ihr Abhebelimit überschritten habe.

Schließlich bleiben zahlreiche Fragen offen. Anstatt, dass der Prozess ein Ende findet, müssen weitere Zeugen einvernommen werden. Einer von ihnen ist der Beitragstäter. Die Verhandlung wird vertagt.