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Verdacht einer Mutter führt zu Streit zwischen Polizei und 57-Jährigem

26.08.2026 • 17:33 Uhr
Verdacht einer Mutter führt zu Streit zwischen Polizei und 57-Jährigem
Eine Meldung an die Polizei ging den Ereignissen voran. NEUE/Frick

Eine Mutter äußert einen Verdacht, dann steht die Polizei in der Wohnung eines 57-Jährigen. Die Situation eskaliert.

“Sein Fall ist doch sehr speziell”, erklärt Verteidiger Gebhard Heinzle zu Beginn. Tatsächlich ist der 57-jährige Angeklagte in Frührente, muss regelmäßig Medikamente nehmen. Am Tag der Vorwürfe habe dieser kräftig Alkohol getrunken. Als die Polizei in seinem Wohnzimmer stand, sei er schließlich überfordert gewesen.

Spielende Kinder

Neben der Wohnung des Angeklagten befinde sich ein Kinderspielplatz. Durch einen schmalen Spalt im Zaun seien Bälle oder anderes Spielzeug auf sein Grundstück gefallen. Das habe ihn nie gestört. Doch irgendwann soll eine Mutter einen Verdacht gegen den Mann erhoben haben. Dieser soll sich “an einem Kind vergriffen” haben, wie es Heinzle umschreibt. Der Verteidiger macht im gleichen Atemzug deutlich: “Nichts liegt ihm ferner.”

Die Polizei sei über die Terrasse ins Wohnzimmer des Angeklagten gegangen. Dort sollen die Beamten diesen mit dem Verdacht konfrontiert und ihn in Gewahrsam genommen haben. Dagegen habe sich der 57-Jährige gewehrt, indem er einem Polizisten den Arm verdrehte. Bei einer anschließenden Rangelei sei der Beamte zusätzlich verletzt worden. Der Angeklagte selbst kann sich nur noch bruchstückhaft erinnern.

Ausnahmesituation

Auf der einen Seite stehen 57 Jahre, unbescholten, die Tatbegehung in einer Ausnahmesituation. Auf der anderen Seite steht eine Gewalttat gegen die Polizei. Solche Fälle enden im Normalfall nur mit einem Urteil. Doch angesichts aller Umstände stimmt Staatsanwalt Johannes Hartmann ausnahmsweise einer Diversion zu. Der Angeklagte nimmt das Angebot von 500 Euro Geldstrafe und 300 Euro Privatbeteiligtenansprüche für den Polizisten an.

“Grundsätzlich, wenn man gegen Polizisten vorgeht, gibt es das nicht”, betont Richterin Franziska Klammer nochmals die außergewöhnliche Vorgehensweise.