Falschgeld aus Belgien: Spur führt nach Vorarlberg

Zwei Männer müssen sich vor einem Schöffengericht in Feldkirch wegen Geldfälschung verantworten. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihnen bis zu zehn Jahren Gefängnis.
Ein “falscher Fuffziger” hätte dem 37-jährigen Erstangeklagten bereits 2021 zum Verhängnis werden können. Mit jenem gefälschten 50-Euro-Schein habe er nämlich in einer Trafik bezahlen wollen. Die Verkäuferin habe den Schwindel durchschaut. Vor der Polizei habe der Angeklagte angegeben, den Schein für echt gehalten zu haben. Das Verfahren wurde eingestellt.
Jahre später wird eine Geldfälscherbande in Belgien aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei fand Bestellerlisten für Falschgeld. Auf einer von ihnen sollen laut Staatsanwaltschaft die Namen zweier Männer aus Vorarlberg gestanden haben – einer von ihnen der Erstangeklagte, welcher inzwischen in der Schweiz lebt. Somit wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Das bestellte Falschgeld bestehend aus 50er- und 20er-Scheinen soll sich auf 2160 Euro beim Erst- sowie 1560 Euro beim Zweitangeklagten summieren. Die Bestellungen seien zwischen Juli und September 2021 getätigt worden.
Falschgeld aus dem Darknet
Angesichts der neuerlichen Vorwürfe zeigt sich der 37-Jährige geständig. Damals sei er stark kokainabhängig gewesen. Das Falschgeld habe er im Darknet bestellt. Hierfür sind fortgeschrittene IT-Kenntnisse erforderlich, da dieser Teil des Internets, kurz gefasst, verborgen ist. Nach einer früheren Verurteilung wurde ihm Therapie statt Strafe gewährt. Er hat sich seit rund fünf Jahren wohl verhalten, stabile Verhältnisse mit Familie und Arbeit geschaffen sowie sein altes Umfeld verlassen.
Der 31-jährige Zweitangeklagte scheine einmal in der fraglichen Liste auf. Er bestreitet die Vorwürfe. Seine IT-Kenntnisse reichen laut eigenen Angaben nicht aus, um sich im Darknet zu bewegen. Während des Prozesses kommt die Vermutung auf, dass der Erstangeklagte eine Bestellung unter falschem Namen getätigt hat. Dieser könne sich nicht erinnern.
Strafenkombination und Freispruch
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Martin Mitteregger spricht den Zweitangeklagten frei. Die Beteiligung des 31-Jährigen sei nicht nachweisbar.
Der geständige 37-Jährige wird schuldig gesprochen und über ihn eine Strafenkombination verhängt. 15 Monate Freiheitsstrafe sind bedingt, eine Geldstrafe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu 20 Euro) unbedingt. Es wären bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe möglich gewesen.
Mitteregger macht deutlich, dass der Erstangeklagte seit 2021 eine andere Person geworden sei. “So sollte es sein, dass Sie sich positiv entwickeln”, sagt der Vorsitzende mit Blick auf die damals gewährte Therapie statt Strafe. Eine unbedingte Freiheitsstrafe wäre kontraproduktiv.
Mildernd wirken das reumütige Geständnis, dass Taten länger zurück liegen und eine davon beim Versuch blieb sowie die Sicherstellung eines Geldscheines. Demgegenüber bilden vier einschlägige Vorstrafen, die Tatbegehung während damals anhängiger Verfahren und dass es mehrere Geldscheine waren Erschwerungsgründe. Der damalige Suchtmitteleinfluss ist nicht mildernd, da Kokainkonsum strafbar ist.
Der Erstangeklagte verzichtet auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.