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„Gutgläubig“ Geld geliehen: Mann vertröstet Gläubigerin wiederholt

03.09.2026 • 09:53 Uhr
„Gutgläubig“ Geld geliehen: Mann vertröstet Gläubigerin wiederholt
Der Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig. NEUE/Frick

Unbezahlte Darlehen führen einen 68-Jährigen vor Gericht. Ihm wird schwerer Betrug zur Last gelegt.

Ein inzwischen 68-jähriger Angeklagter soll über zwischen 2023 und 2025 Geld bei einer älteren Frau geliehen haben. Dafür habe er ihr Teppiche als „Pfand“ gegeben und sie wegen der Rückzahlung immer wieder vertröstet. Er bekennt sich teilweise schuldig, spricht von 8000 bis 10.000 Euro Schulden. Die Anklage beläuft sich auf 26.400 Euro Schulden.

Wiederholungen

Die Einvernahme dreht sich etwas im Kreis. Eine Aufstellung weist die Schulden aus. Der Angeklagte erklärt, diese Liste setze sich aus Darlehen, Verkäufen und Expertisen von Teppichen seinerseits zusammen. Derzeit könne er allerdings kein Geld verdienen, um die Darlehen zu begleichen. Er habe gesundheitliche Probleme und keinen Fahrer. In Kürze bekomme seine Frau den Führerschein, dann werde er seine Schulden bis Ende des Jahres zurückbezahlen. Seine Rente reiche aktuell nur knapp zum Leben.

Staatsanwältin Lisa Pfeifer fragt, wie eine Rückzahlung möglich sein soll, wenn er bereits zuvor wenig Geld hatte. Für die Richterin ist fraglich, warum der Mann zur Geldgeberin wiederholt je eine Stunde hin und retour fuhr, zugleich aber nicht die Zeit hatte, Expertisen durchzuführen. Die Klärung der Sache scheint zeitweise erschwert, da laut Angeklagtem für einige Zahlungen keine Quittung vorliegen. Über Vorhalte zu Aufstellungen muss der 68-Jährige mehrmals Unsauberkeiten eingestehen.

Die Geldgeberin ist als Zeugin geladen. Sie sei gutgläubig gewesen. Teppiche gekauft oder Expertisen machen lassen habe sie in den letzten Jahren nicht beim Angeklagten. Sie fordert die 26.400 Euro zurück. „Seine Teppiche kann er auch wieder mitnehmen“, fügt sie an.

Das Urteil

Das Gericht spricht den Angeklagten schuldig und verhängt eine Geldstrafe von 1440 Euro, davon ist ein Drittel bedingt. Zudem muss er 26.400 Euro an die Geldgeberin zurückzahlen.

Es wären bis zu drei Jahre Haft möglich gewesen. Da der Mann unbescholten ist, wurde stattdessen eine Geldstrafe verhängt.

Das Urteil ist rechtskräftig.