Private Putzfrau stahl Armbänder im Wert von 10.000 Euro

31-jährige Vorarlbergerin wegen des Vorwurfs des schweren Diebstahls vor Gericht. So lautet das Urteil.
Noch vor Beginn der Verhandlung kam es zu einer Entschuldigung bei der Geschädigten. Wenig später saß die 31-jährige Angeklagte aus Vorarlberg, eine zierliche Frau, hochnervös und den Tränen nahe vor Richterin Lea Gabriel.
Der Vorwurf wiegt schwer. Im Juli 2026 soll die 31-Jährige bei Reinigungsarbeiten in einem Wohnhaus im Unterland zwei Armbänder im Gesamtwert von rund 10.000 Euro gestohlen haben. Vor Gericht gab es daran nichts mehr zu klären. Die von Rechtsanwalt German Bertsch vertretene Angeklagte bekannte sich voll geständig.
„Es tut mir leid. Ich wollte es die Woche darauf gleich wieder zurückbringen“, erklärte die alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Sie habe damals Geld gebraucht. „Es wird nicht wieder vorkommen.“ Auch die Geschädigte machte deutlich, dass die Angelegenheit für sie abgeschlossen ist. „Ich habe meine Sachen zurückbekommen, für mich ist es erledigt“, teilte sie dem Gericht mit. Ansprüche machte sie keine geltend.
Richterin Lea Gabriel sprach die 31-Jährige wegen schweren Diebstahls schuldig. Das Gericht verhängte 360 Tagessätze zu je vier Euro, insgesamt somit 1440 Euro. Die Hälfte der Geldstrafe wurde bedingt nachgesehen. Bei der Strafbemessung wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und die Schadenswiedergutmachung als mildernd.
Die Angeklagte akzeptierte die Entscheidung und auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.